Der EBO-Bericht wird zweimal pro Jahr zu einem von der Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit festgelegten Thema veröffentlicht. Der Bericht wird vom EBO-Kernteam zusammengestellt, bearbeitet und übersetzt und ist sowohl in elektronischer als auch in gedruckter Form erhältlich.