Ein Mann arbeitet an seinem Computer

Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS)

Umsetzung der EBS

Anlässlich der Verpflichtung seitens der Mitgliedstaaten zur Vereinbarung gemeinsamer beschäftigungspolitischer Ziele haben sich Staats- und Regierungschefs auf einen Aktionsrahmen geeinigt. Die Grundlage für diese Koordination nationaler Beschäftigungspolitiken auf EU-Ebene bildet ein jährliches Verfahren, das auf Ratsebene vereinbarte Richtlinien, nationale Pläne der einzelnen Mitgliedstaaten und einen gemeinsamen Bericht der Europäischen Kommission umfasst. Das Verfahren wurde 2005 neu gestaltet, um die Koordination zwischen den Mitgliedstaaten und den europäischen Institutionen einerseits und die Abstimmung der Beschäftigungspolitik auf die makro- und mikroökonomischen Maßnahmen der EU andererseits zu verbessern. Diese neue Europäische Beschäftigungsstrategie gilt für einen Zeitraum von drei von Jahren (2005-2008).

Dank der Verlagerung des Schwerpunkts auf Wachstum und Beschäftigung in Europa hat der Europäische Gipfel vom März 2005 der Strategie von Lissabon einen neuen Anfang beschert. Nun wird sich die Union in den kommenden Jahren mithilfe entsprechender Maßnahmen darauf konzentrieren, Wissen zu fördern, mehr Menschen zum Eintritt in den Arbeitsmarkt zu bewegen und verstärkt Arbeitsplätze zu schaffen.

Um die Effektivität dieser Schwerpunktverlagerung zu gewährleisten und die Einheitlichkeit und Komplementarität bestehender Mechanismen zu verbessern, hat der Europäische Rat die Einführung eines neuen Governance-Zyklus beschlossen und die Europäische Kommission gebeten, Wachstum und Beschäftigung als prioritäre Bereiche in die neuen Allgemeinen wirtschaftspolitischen Leitlinien und die neuen Beschäftigungspolitischen Leitlinien zu integrieren. Am 12. April 2005 wurden die Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) von der Europäischen Kommission präsentiert.

Die EBS betont, wie wichtig neben einem koordinierten politischen Vorgehen auch die Einbeziehung der wichtigsten Interessengruppen ist, das heißt nationale Regierungen, EU-Institutionen, Sozialpartner, die Zivilgesellschaft und sonstige Akteure. Ferner ist man bemüht, eine stärkere Verbindung zwischen der EBS und anderen offenen Koordinationsmethoden insbesondere im Bereich der Bildung, der sozialen Eingliederung und des Sozialschutzes zu schaffen.

2008 wurden neue beschäftigungspolitische Leitlinien veröffentlicht, deren Prioritäten die Förderung der Vollbeschäftigung, die Verbesserung von Qualität und Produktivität am Arbeitsplatz und die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sind. Die Leitlinien gelten bis 2010 und sind auf folgender Website veröffentlicht: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=108&langId=de

Die Mitgliedstaaten sind gehalten, in die Nationalen Reformprogramme auch ihre Flexicurity-Strategien einzubeziehen. Diese Strategien sollen insbesondere die Prioritäten reflektieren, die in der Mitteilung von 2007 "Gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz herausarbeiten" beschrieben sind: flexible und zuverlässige Vertragsvereinbarungen, umfassende Strategien für das lebenslange Lernen, eine effektive aktive Arbeitsmarktpolitik und moderne Sozialversicherungssysteme.

Die wichtigsten Bestandteile der EBS sind:

 

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