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Geschichte der EBS
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Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS)

Geschichte der EBS

Die Europäische Beschäftigungsstrategie ist ein wichtiges Instrument, das Richtung und Koordination der beschäftigungspolitischen Prioritäten bestimmt, zu denen sich die Mitgliedstaaten auf EU-Ebene verpflichten sollen. Die Strategie war im November 1997 auf Grundlage der neuen Bestimmungen des Vertrags von Amsterdam vom Europäischen Beschäftigungsgipfel in Luxemburg auf den Weg gebracht worden und wird daher auch als "Luxemburger Verfahren" bezeichnet.

In den 1990er Jahren zeichnete sich ein politischer Konsens im Hinblick auf die strukturelle Natur des europäischen Beschäftigungsproblems und die Notwendigkeit ab, ein beschäftigungsintensives Wachstum zu fördern. Sowohl die Politik der monetären Stabilisierung in Vorbereitung auf die Wirtschafts- und Währungsunion als auch die Gemeinsamkeiten der mit Beschäftigung und Arbeitslosigkeit einhergehenden Probleme gaben den Anstoß zu koordinierteren beschäftigungsorientierten Maßnahmen auf europäischer Ebene.

Die Debatte begann im Rahmen der Verhandlungen zum Vertrag von Maastricht (1992), der die soziale Dimension des europäischen Modells durch ein Sozialprotokoll stärkte, und endete auf dem Europäischen Gipfel in Amsterdam (Juni 1997) mit dem Abkommen über neue beschäftigungspolitische Bestimmungen für den Vertrag. Zwar hielt man an der Verantwortlichkeit der einzelnen Länder für ihre nationale Beschäftigungspolitik weiterhin fest, gleichzeitig wurde die Beschäftigung mit Artikel 126 jedoch zu einer Angelegenheit von länderübergreifendem Interesse erklärt, und die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, eine koordinierte Beschäftigungsstrategie auf EU-Ebene zu erarbeiten. In Anlehnung an die Vertragsbestimmungen über die Koordination im Bereich der Wirtschaftspolitik und die auf dem Europäischen Gipfeltreffen von 1994 in Essen eingeleitete Koordination der Beschäftigungspolitik wurde mit dem neuen Artikel 128 ein Rahmen für die Entwicklung nationaler Beschäftigungspolitiken auf Grundlage gemeinsamer europäischer Prioritäten und Interessen geschaffen. Dank dieses neuen Rahmens konnte mithilfe einer "Führung durch Zielvorgaben" der Weg für die politische Koordination geebnet werden.

Der Europäische Gipfel von Lissabon im März 2000 forderte erneut ein verstärktes Bemühen um die Reduzierung der nach wie vor hohen Arbeitslosenzahlen und erklärte die Vollbeschäftigung - in Form einer ehrgeizigen Gesamtbeschäftigungsquote von 70 % (60 % für Frauen) bis zum Jahr 2010 - zum übergreifenden langfristigen Ziel der neuen europäischen Wirtschaft. Der Gipfel empfahl zudem neue oder erweiterte Prioritäten (zum Beispiel Qualifikationen und Mobilität, lebenslanges Lernen), die sich in den Beschäftigungsleitlinien für 2001 durch neue horizontale Ziele manifestierten. Nachfolgende Änderungen der Beschäftigungsleitlinien wurden in erster Linie infolge der Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens in Stockholm in die Wege geleitet.

Im Dezember 2000 führte der Europäische Rat in Nizza den Aspekt der Qualität als Leitfaden für die sozialpolitische Agenda ein. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere Qualität am Arbeitsplatz zu einem wichtigen Ziel der Europäischen Beschäftigungsstrategie erhoben. Der Gipfel betonte, dass Qualität sowohl im Hinblick auf Arbeitsplatzmerkmale als auch den Arbeitsmarkt im Allgemeinen einen multidimensionalen Charakter habe und durch entsprechende Maßnahmen in sämtlichen Aktionsbereichen gefördert werden solle.

Der Europäische Rat von Barcelona im März 2002 erklärte "Aktive Maßnahmen zur Realisierung der Vollbeschäftigung: Mehr und bessere Arbeitsplätze" zu einem der drei Bereiche, die besonderer Impulse bedürfen. Der Rat betonte, dass die Vollbeschäftigung in der EU im Mittelpunkt der Strategie von Lissabon stehe und ein wesentliches Ziel der Wirtschafts- und Sozialpolitik darstelle. Aus diesem Grund forderte der Europäische Rat eine neue Beschäftigungsstrategie und gab Empfehlungen für die Zukunft der EBS.

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