Die Europäische Beschäftigungsstrategie ist ein wichtiges Instrument, das Richtung und Koordination der beschäftigungspolitischen Prioritäten bestimmt, zu denen sich die Mitgliedstaaten auf EU-Ebene verpflichten sollen. Die Strategie war im November 1997 auf Grundlage der neuen Bestimmungen des Vertrags von Amsterdam vom Europäischen Beschäftigungsgipfel in Luxemburg auf den Weg gebracht worden und wird daher auch als "Luxemburger Verfahren" bezeichnet.
In den 1990er Jahren zeichnete sich ein politischer Konsens im Hinblick auf die strukturelle Natur des europäischen Beschäftigungsproblems und die Notwendigkeit ab, ein beschäftigungsintensives Wachstum zu fördern. Sowohl die Politik der monetären Stabilisierung in Vorbereitung auf die Wirtschafts- und Währungsunion als auch die Gemeinsamkeiten der mit Beschäftigung und Arbeitslosigkeit einhergehenden Probleme gaben den Anstoß zu koordinierteren beschäftigungsorientierten Maßnahmen auf europäischer Ebene.
Die Debatte begann im Rahmen der Verhandlungen zum Vertrag von Maastricht (1992), der die soziale Dimension des europäischen Modells durch ein Sozialprotokoll stärkte, und endete auf dem Europäischen Gipfel in Amsterdam (Juni 1997) mit dem Abkommen über neue beschäftigungspolitische Bestimmungen für den Vertrag. Zwar hielt man an der Verantwortlichkeit der einzelnen Länder für ihre nationale Beschäftigungspolitik weiterhin fest, gleichzeitig wurde die Beschäftigung mit Artikel 126 jedoch zu einer Angelegenheit von länderübergreifendem Interesse erklärt, und die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, eine koordinierte Beschäftigungsstrategie auf EU-Ebene zu erarbeiten. In Anlehnung an die Vertragsbestimmungen über die Koordination im Bereich der Wirtschaftspolitik und die auf dem Europäischen Gipfeltreffen von 1994 in Essen eingeleitete Koordination der Beschäftigungspolitik wurde mit dem neuen Artikel 128 ein Rahmen für die Entwicklung nationaler Beschäftigungspolitiken auf Grundlage gemeinsamer europäischer Prioritäten und Interessen geschaffen. Dank dieses neuen Rahmens konnte mithilfe einer "Führung durch Zielvorgaben" der Weg für die politische Koordination geebnet werden.
Der Europäische Gipfel von Lissabon im März 2000 forderte erneut ein verstärktes Bemühen um die Reduzierung der nach wie vor hohen Arbeitslosenzahlen und erklärte die Vollbeschäftigung - in Form einer ehrgeizigen Gesamtbeschäftigungsquote von 70 % (60 % für Frauen) bis zum Jahr 2010 - zum übergreifenden langfristigen Ziel der neuen europäischen Wirtschaft. Der Gipfel empfahl zudem neue oder erweiterte Prioritäten (zum Beispiel Qualifikationen und Mobilität, lebenslanges Lernen), die sich in den Beschäftigungsleitlinien für 2001 durch neue horizontale Ziele manifestierten. Nachfolgende Änderungen der Beschäftigungsleitlinien wurden in erster Linie infolge der Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens in Stockholm in die Wege geleitet.
Im Dezember 2000 führte der Europäische Rat in Nizza den Aspekt der Qualität als Leitfaden für die sozialpolitische Agenda ein. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere Qualität am Arbeitsplatz zu einem wichtigen Ziel der Europäischen Beschäftigungsstrategie erhoben. Der Gipfel betonte, dass Qualität sowohl im Hinblick auf Arbeitsplatzmerkmale als auch den Arbeitsmarkt im Allgemeinen einen multidimensionalen Charakter habe und durch entsprechende Maßnahmen in sämtlichen Aktionsbereichen gefördert werden solle.
Der Europäische Rat von Barcelona im März 2002 erklärte "Aktive Maßnahmen zur Realisierung der Vollbeschäftigung: Mehr und bessere Arbeitsplätze" zu einem der drei Bereiche, die besonderer Impulse bedürfen. Der Rat betonte, dass die Vollbeschäftigung in der EU im Mittelpunkt der Strategie von Lissabon stehe und ein wesentliches Ziel der Wirtschafts- und Sozialpolitik darstelle. Aus diesem Grund forderte der Europäische Rat eine neue Beschäftigungsstrategie und gab Empfehlungen für die Zukunft der EBS.
Im Jahr 2003, nach fünfjährigem Bestehen, wurde die EBS einer Bewertung unterzogen, bei der Fortschritte im Hinblick auf die Arbeitsbeschaffung, die Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit, eine niedrigere Besteuerung von geringbezahlter Arbeit und die Verbreitung von Maßnahmen im Bereich des lebenslangen Lernens und der Chancengleichheit festgestellt wurden. Zu den Empfehlungen, die sich aus der Bewertung ergaben, gehörten eine stärkere Konzentration auf Prioritäten und effizientere Entscheidungsstrukturen. Die Beschäftigungsleitlinien von 2003 nannten Vollbeschäftigung, Arbeitsqualität, soziale Eingliederung und die Festsetzung neuer Ziele (z. B. Teilnahme am lebenslangen Lernen) als Prioritäten. Anlass zur Sorge gab das gebremste Beschäftigungswachstum, was zur Einrichtung einer Europäischen Taskforce für Beschäftigung führte. Der Bericht dieser Taskforce (der sogenannte „Kok-Bericht“) betonte die anhaltende Notwendigkeit von Reformen, um Beschäftigung und Produktivität in der EU zu steigern und die folgenden Zielvorgaben verwirklichen zu können: Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer und Unternehmen, Förderung des Arbeitsmarkteintritts, Steigerung von Umfang und Effizienz der Investitionen in das Humankapital sowie eine effektivere Umsetzung von Reformen mithilfe besserer Entscheidungsstrukturen. Die Empfehlungen des Kok-Berichts beeinflussten die beschäftigungspolitischen Empfehlungen für 2004 und wurden in die Leitlinien für 2005 integriert.
2005 fand eine Halbzeitbewertung der EBS statt. Gleichzeitig wurden die Ziele von Lissabon neu formuliert, um den strukturellen Problemen der Wirtschaft und den mit der Globalisierung und dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen die erforderliche Aufmerksamkeit widmen zu können. Der neue Schwerpunkt lag auf einem stärkeren und nachhaltigen Wachstum sowie mehr und besseren Arbeitsplätzen – zwei Ziele, die man mithilfe einer kompletten Überarbeitung und Integration der makroökonomischen, mikroökonomischen und beschäftigungspolitischen Maßnahmen zu verwirklichen hoffte. Schließlich wurden die ersten Integrierten Leitlinien 2005-2008 gebilligt.