Der ASE hat Beratungsbefugnis in allen Angelegenheiten der Forschung und Untersuchung hinsichtlich der Durchführung der Arbeits- und Sozialpolitik. Er arbeitet auf zwei Ebenen, und zwar in der Vollversammlung und in Unterausschüssen mit folgenden Aufgabenbereichen:
a) Entlohnung und Beschäftigungsbedingungen im Privatsektor;
b) Entlohnung und Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Sektor;
c) Gleichbehandlung von Männern und Frauen;
d) Gesundheitsschutz und Sicherheit für Arbeitnehmer; die offizielle Bezeichnung des Ausschusses lautet: "Rat für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz";
e) Förderung der internationalen Arbeitsvorschriften und Abkommen.
Der ASE ist ein drittelparitätisches Organ und besteht aus Vertretern der Regierung, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Im Unterausschuß "Gleichbehandlung von Männern und Frauen" sind auch Vertreter der Kommunalbehörden vertreten.
Der Nationale Rat für berufliche Bildung und Beschäftigung (ESEKA)
Der ESEKA berät die Regierung hinsichtlich der allgemeinen Ausrichtung der beruflichen Bildung und Beschäftigung auf nationaler Ebene. Er fördert die Koordinierung zwischen ausführenden Instanzen der Berufsbildung und Beschäftigung und leitet allgemein ihre Tätigkeiten im Sinne des staatlichen Entwicklungsprogramms.
Die Mitglieder des ESEKA stammen aus:
- staatlichen Behörden und den wichtigsten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, nämlich: der Griechische Industrieverband (SEB), der Griechische Gewerkschaftsbund (GSEE) und Kommunalverwaltungen;
- dem Panhellenistischen Verband der Vereinigungen Landwirtschaftlicher Kooperativen (PASEGES) und dem Allgemeinen Bund Handwerklicher Produzenten Griechenlands;
- dem Griechischen Nationalen Studentenbund.
In seinen Erwägungen berücksichtigt der ESEKA auch die Entscheidungen der entsprechenden Organisationen auf regionaler und Präfekturebene (vgl. Analyse in Kap. II).
Die Förderung des demokratischen Dialogs und die Dezentralisierung der Entscheidungsfindung erfolgen somit im Rahmen der Planung der Berufsbildungs- und Beschäftigungspolitik.
Der Koordinationsrat für berufliche Bildung und Rehabilitation Behinderter
Der Rat koordiniert die Träger, die Programme zur beruflichen Bildung und Rehabilitation von Behinderten durchführen, und legt ihnen Vorschläge für die Verbesserung der Qualität und der Bedingungen für die berufliche Bildung von Behinderten sowie für die Verbesserung ihrer beruflichen Rehabilitation vor.
Vorsitzender des Koordinationsrates für berufliche Bildung und Rehabilitation Behinderter ist der Generalsekretär des Ministeriums für Arbeit und Sozialversicherung. Weitere Mitglieder des Rates sind:
- Vertreter der Ministerien für Arbeit, Soziales, Bildung sowie der OAED,
- Vertreter der wichtigsten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen,
- Vertreter der wichtigsten Behindertenorganisationen und Sozialverbände Griechenlands.
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