Direktorat für den Europäischen Sozialfonds (ESF) und andere Fonds
1.1.7.1.Direktorat für den Europäischen Sozialfonds (ESF) und andere Fonds
Gemäß § 18 des Gesetzes 2224/94 wurde das Direktorat für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in drei Direktionen aufgeteilt. Die Direktion für Beschäftigung und Verwaltung von Gemeinschaftsfonds wurde in "Direktion für die Verwaltung von Gemeinschafts- und anderen Fonds" umbenannt. Ihr unterstehen von nun an die drei neuen, im folgenden genannten Direktionen:
a) Direktion Planung und Umsetzung von Programmen des Europäischen Sozialfonds;
b) Direktion Gemeinschaftsprojekte und andere Finanzierungsmodelle;
c) Direktion Kontrolle und Auswertung.
Die Aufgaben der oben genannten Direktionen bestehen in der Planung, Umsetzung, Beaufsichtigung und Kontrolle der vom Europäischen Sozialfonds finanzierten Aktivitäten.
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