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Direktorat für den Europäischen Sozialfonds (ESF) und andere Fonds
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1.1.7.1.Direktorat für den Europäischen Sozialfonds (ESF) und andere Fonds


Gemäß § 18 des Gesetzes 2224/94 wurde das Direktorat für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in drei Direktionen aufgeteilt. Die Direktion für Beschäftigung und Verwaltung von Gemeinschaftsfonds wurde in "Direktion für die Verwaltung von Gemeinschafts- und anderen Fonds" umbenannt. Ihr unterstehen von nun an die drei neuen, im folgenden genannten Direktionen:

a) Direktion Planung und Umsetzung von Programmen des Europäischen Sozialfonds;

b) Direktion Gemeinschaftsprojekte und andere Finanzierungsmodelle;

c) Direktion Kontrolle und Auswertung.

Die Aufgaben der oben genannten Direktionen bestehen in der Planung, Umsetzung, Beaufsichtigung und Kontrolle der vom Europäischen Sozialfonds finanzierten Aktivitäten.


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