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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

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Direktorat für Internationale Angelegenheiten
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1.1.7.2.Direktorat für Internationale Angelegenheiten


Das Direktorat ist in zwei Referate untergliedert:

Das erste Referat ist für die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) zuständig und befaßt sich mit:

  • - der jährlich stattfindenden Arbeitskonferenz;
  • - Teilnahme an Treffen mit besonderen Themenkreisen und Berichterstattung darüber an die betreffenden öffentlichen Stellen oder Ministerien;
  • - Untersuchung der internationalen Arbeitsabkommen (oder Empfehlungen) und Vorlage bei der zuständigen Stelle zur Ratifizierung;
  • - Berichterstattung über die Anwendung des IAO-Instrumentariums.

    Das zweite Referat ist verantwortlich für alle anderen internationalen Organisationen:

  • - OECD:
  • - Teilnahme an der Vorbereitung der Konferenzen oder Treffen der Minister für Soziale Angelegenheiten (Arbeit);
  • - Teilnahme am Ausschuß für Arbeitskräfte und Soziale Angelegenheiten;
  • - Teilnahme an Ad-hoc- oder ständigen Arbeitsgruppen.
  • - Europarat:
  • - Teilnahme an der Vorbereitung der Konferenzen oder Treffen der Minister für Soziale Angelegenheiten (Arbeit);
  • - Teilnahme am Lenkungsausschuß für Soziale Angelegenheiten (CDSA);
  • - Teilnahme am Lenkungsausschuß für innereuropäische Wanderbewegungen;
  • - Teilnahme am Regierungsausschuß für die Europäische Sozialcharta.

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