NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN
Basisinformationsberichte
Direktorat für Internationale Angelegenheiten
1.1.7.2.Direktorat für Internationale Angelegenheiten
Das Direktorat ist in zwei Referate untergliedert:
Das erste Referat ist für die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) zuständig und befaßt sich mit:
- der jährlich stattfindenden Arbeitskonferenz;
- Teilnahme an Treffen mit besonderen Themenkreisen und Berichterstattung darüber an die betreffenden öffentlichen Stellen oder Ministerien;
- Untersuchung der internationalen Arbeitsabkommen (oder Empfehlungen) und Vorlage bei der zuständigen Stelle zur Ratifizierung;
- Berichterstattung über die Anwendung des IAO-Instrumentariums.
Das zweite Referat ist verantwortlich für alle anderen internationalen Organisationen:
- OECD:
- Teilnahme an der Vorbereitung der Konferenzen oder Treffen der Minister für Soziale Angelegenheiten (Arbeit);
- Teilnahme am Ausschuß für Arbeitskräfte und Soziale Angelegenheiten;
- Teilnahme an Ad-hoc- oder ständigen Arbeitsgruppen.
- Europarat:
- Teilnahme an der Vorbereitung der Konferenzen oder Treffen der Minister für Soziale Angelegenheiten (Arbeit);
- Teilnahme am Lenkungsausschuß für Soziale Angelegenheiten (CDSA);
- Teilnahme am Lenkungsausschuß für innereuropäische Wanderbewegungen;
- Teilnahme am Regierungsausschuß für die Europäische Sozialcharta.
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