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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

Basisinformationsberichte

Zusammenarbeit und Koordinierungsaufgaben
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1.1.6.Zusammenarbeit und Koordinierungsaufgaben


Angesichts der komplexen Materie der Durchführung der staatlichen Beschäftigungspolitik ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Arbeit und Sozialversicherungen und anderen Ministerien unumgänglich. Es handelt sich dabei insbesondere um:

  • - das Ministerium für Staatliche Wirtschaft: Planung der allgemeinen Richtlinien der Regierungspolitik und der Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen auf nationaler oder regionaler Ebene;
  • - das Ministerium für Staatliche Bildung: Planung der Berufsbildungsprogramme;
  • - das Ministerium für Soziale Sicherheit, da dieser Themenkreis in den Aufgabenbereich beider Mi-nisterien fällt;
  • - alle Ministerien, die Ausbildungsprogramme durchführen (je nach Themenkreis).

    Das Ministerium für Arbeit und Sozialversicherungen steht in enger Verbindung mit allen privaten und öffentlichen Trägern allgemeiner und beruflicher Bildungsprogramme, wie z.B. dem Griechischen Produktivitätszentrum (ELKEPA), dem Zentrum für Planung und Wirtschaftsforschung (KEPE), der Griechischen Gesellschaft für Geschäftsverwaltung (EEDE), der Griechischen Gesellschaft für Organisationsforschung (EEEE) oder der Hellenistischen Organisation von KMU in Industrie und Handwerk (EOMMEX).

    Das Ministerium unterhält Kontakte mit Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen (GSEE, SEB usw.). Seit dem Beitritt Griechenlands zur EG ist das Ministerium auch für den Europäischen Sozialfonds verantwortlich; im Rahmen dieser Aufgaben konsultiert es alle beteiligten Gruppierungen und überwacht die Finanzierung der bewilligten Programme.


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