Arbeitslose werden definiert als erwerbsfähige Personen, die bei einem griechischen Arbeitsamt eingetragen sind und abhängige Arbeit suchen. Folgende Kategorien sind in dieser Arbeitslosenstatistik enthalten:
- Arbeitslose auf der Suche nach Vollzeitbeschäftigung;
- Arbeitslose auf der Suche nach Teilzeitbeschäftigung;
- Arbeitslose auf der Suche nach ständiger Beschäftigung;
- Arbeitslose auf der Suche nach vorübergehender Beschäftigung (es gilt keine Mindestdauer);
- Neueintritte, z.B. beim Arbeitsamt eingetragene Jugendliche;
- Berufsrückkehrer, die nach einer Phase, in der sie nicht beschäftigt waren, wieder eine Beschäftigung suchen (z.B. Hausfrauen) und die beim Arbeitsamt eingetragen sind.
In der Statistik sind nicht enthalten:
- Jugendliche, die über das Arbeitsamt einen betrieblichen Ausbildungsplatz suchen;
- Studenten/Schüler auf der Suche nach vorübergehender Beschäftigung (Ferienarbeit);
- Ruheständler;
- Arbeitslose, die an staatlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen teilnehmen.
Das Mindestalter für die Einschreibung ist 15 Jahre; es gibt keine Altersobergrenze.
Erwerbsfähige Behinderte und Bezieher von Renten (außer Altersrente) können in die Statistik aufgenommen werden.
Personen, die für den Verlust ihrer letzten Beschäftigung verantwortlich sind, werden in die Arbeitslosenstatistik aufgenommen.
Während einer Periode der vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit wird der Betroffene nicht von der Liste gestrichen.
Bei (subjektiv) ungerechtfertigter Ablehnung eines Beschäftigungsangebotes erfolgt die Streichung aus der Arbeitslosenliste.
Die fortdauernde Arbeitslosigkeit wird monatlich überprüft.
Personen, die an staatlich unterstützten Fortbildungs- oder Umschulungsprogrammen teilnehmen, werden aus der Liste gestrichen.
EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J
II 27,
Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels – Belgien
GHK Consulting Ltd 30 St. Paul's Square, Birmingham. B3 1QZ
E-mail: eeo@ghkint.com