Im Gesetz 1836/89 wird der Mechanismus für die Planung der Berufsbildungs- und Beschäftigungspolitik eingeführt. Die Wirksamkeit dieses Instrumentariums beruht auf einem anthropozentrischen System des Managements, dessen Hauptcharakteristikum die Beteiligung der Sozialpartner, der Lokalbehörden, der Gewerkschaft und der Arbeitgeberverbände ist.
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