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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

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Der Nationale Rat für Berufsbildung und Beschäftigung (ESEKA)
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2.3.3.1.Der Nationale Rat für Berufsbildung und Beschäftigung (ESEKA)


Er schlägt der Regierung Richtlinien zur nationalen Berufsbildungs- und Beschäftigungspolitik vor, fördert die Koordinierung zwischen durchführenden Instanzen der Berufsbildungs- und Beschäftigungsprogramme und lenkt allgemein ihre Tätigkeiten im Sinne des nationalen Entwicklungsprogramms.

Der ESEKA wurde umstrukturiert und erweitert. Er besteht aus:

a) dem Generalsekretär oder Fachreferenten des Ministeriums für Arbeit und Sozialversicherung als Vorsitzendem;

b) einem Vertreter des Ministeriums für Volkswirtschaft;

c) einem Vertreter des Ministeriums für Bildung und Religion;

d) einem Vertreter des Ministeriums für Industrie;

e) einem Vertreter der OAED;

f) einem Vertreter des Griechischen Gewerkschaftsbunds (GSEE);

g) einem Vertreter des Panhellenischen Verbands der Vereinigungen landwirtschaftlicher Genossenschaften (PASEGES);

h) einem Vertreter des Allgemeinen Griechischen Verbands Handwerklicher Produzenten (GESEBE);

i) einem Vertreter des Griechischen Industrieverbands (SEB);

j) einem Vertreter des Zentralverbands der Städte und Gemeinden Griechenlands (KEDKE);

k) einem Vertreter der Nationalen Studentenunion Griechenlands (EFEE);

l) einem Vertreter des Ministeriums für Arbeit und Sozialversicherung;

m) einem Vertreter der Vereinigung der Griechischen Handelsverbände.


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