Der Nationale Rat für Berufsbildung und Beschäftigung (ESEKA)
2.3.3.1.Der Nationale Rat für Berufsbildung und Beschäftigung (ESEKA)
Er schlägt der Regierung Richtlinien zur nationalen Berufsbildungs- und Beschäftigungspolitik vor, fördert die Koordinierung zwischen durchführenden Instanzen der Berufsbildungs- und Beschäftigungsprogramme und lenkt allgemein ihre Tätigkeiten im Sinne des nationalen Entwicklungsprogramms.
Der ESEKA wurde umstrukturiert und erweitert. Er besteht aus:
a) dem Generalsekretär oder Fachreferenten des Ministeriums für Arbeit und Sozialversicherung als Vorsitzendem;
b) einem Vertreter des Ministeriums für Volkswirtschaft;
c) einem Vertreter des Ministeriums für Bildung und Religion;
d) einem Vertreter des Ministeriums für Industrie;
e) einem Vertreter der OAED;
f) einem Vertreter des Griechischen Gewerkschaftsbunds (GSEE);
g) einem Vertreter des Panhellenischen Verbands der Vereinigungen landwirtschaftlicher Genossenschaften (PASEGES);
h) einem Vertreter des Allgemeinen Griechischen Verbands Handwerklicher Produzenten (GESEBE);
i) einem Vertreter des Griechischen Industrieverbands (SEB);
j) einem Vertreter des Zentralverbands der Städte und Gemeinden Griechenlands (KEDKE);
k) einem Vertreter der Nationalen Studentenunion Griechenlands (EFEE);
l) einem Vertreter des Ministeriums für Arbeit und Sozialversicherung;
m) einem Vertreter der Vereinigung der Griechischen Handelsverbände.
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