2.2.7.2.Verpflichtungen und Rechte der Beschäftigten
Jeder Beschäftigte ist verpflichtet, die Regelungen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit einzuhalten und entsprechend seiner Ausbildung und den entsprechenden Richtlinien des Arbeitgebers für seine Sicherheit und Gesundheit Sorge zu tragen.
In allen Unternehmen des privaten und öffentlichen Sektors haben die Beschäftigten unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten des jeweiligen Unternehmens das Recht, Vertreter zu wählen, die im Bereich des Schutzes der Gesundheit und der Sicherheit mit besonderen Kompetenzen ausgestattet sind.
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