Die Verpflichtungen des Staates bestehen in der Information der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zu Fragen der Gesundheit und Sicherheit, in der Entfaltung eines gesellschaftlichen Dialogs über diese Fragen und in der Sicherstellung der Kontrolle der Anwendung der diesbezüglichen Bestimmungen.
Information: Das Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung gibt allen Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer die verabschiedeten Gesetzeswerke und die dazu herausgegebenen Rundschreiben bekannt, gibt Informationsbroschüren und Plakate heraus, organisiert Tagungen und unterstützt auf jede Weise alle zu dieser Frage durchgeführten Veranstaltungen.
Gesellschaftlicher Dialog: Der gesellschaftliche Dialog zu Fragen des Schutzes der Gesundheit und Sicherheit entfaltet sich vor allem im Rat für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und im Präfekturausschuß für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
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