Die Kontrolle der Anwendung der Bestimmungen über den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten wird von den Sicherheits- und Gesundheitsinspektoren für den Arbeitsbereich durchgeführt, die den Dienststellen der Präfekturen unterstehen. Gemäß § 24 des Gesetzes 2224/94 haben die Sicherheitsinspektoren das Recht, für jeden Gesetzesverstoß eine Geldbuße von bis zu 3.000.000 Drachmen zu verhängen, Unternehmen für einen Zeitraum von bis zu sechs Tagen provisorisch stillzulegen und eine Empfehlung für eine längere Stillegung bis hin zur endgültigen Schließung des Unternehmens abzugeben. Wenn der Arbeitgeber der öffentliche Dienst ist, ist anstelle der Verhängung eines Bußgeldes ein spezielles Verfahren vorgesehen. Der festgestellte Gesetzesverstoß wird in diesem Falle dem Arbeitsminister gemeldet, der die Frage in Absprache mit dem zuständigen Minister prüft, dem die Dienststelle, bei der der Verstoß festgestellt wurde, unterstellt ist
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