Das Nationale Institut für Arbeit und berufliche Bildung
2.3.3.4.Das Nationale Institut für Arbeit und berufliche Bildung
Auf Grundlage des Gesetzes 2150/93 wurde das Nationale Institut für Arbeit und berufliche Bildung gegründet, das folgende Ziele hat:
a) Studien und Untersuchungen im Bereich des Arbeitsmarkts;
b) die Beobachtung und Analyse der Strukturen der informellen beruflichen Bildung sowie die Ausarbeitung und Unterstützung von Vorschlägen für die Verstärkung und ständige Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Produktivität;
c) die Organisation, Finanzierung und Umsetzung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen für die Planung, Verwaltung und Kontrolle der Aktivitäten des Europäischen Sozialfonds, vor allem hinsichtlich Fragen der Arbeit, der Beschäftigung, der Arbeitsbedingungen usw.;
d) die Auswertung der Aktivitäten des Europäischen Sozialfonds;
e) die Einrichtung einer Datenbank zur Dokumentation der die Ziele des Instituts betreffenden Gesetzgebung in Griechenland, in der EU sowie weltweit;
f) die Organisation von Seminaren und Tagungen und die Herausgabe von Schriften;
g) die Umsetzung von Maßnahmen zur Festigung und Entwicklung des gesellschaftlichen Dialogs zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern;
h) die Zusammenarbeit mit ähnlich gelagerten Organisationen und Ausbildungseinrichtungen auf Landes-, EU- und außereuropäischer Ebene;
i) die Klassifizierung und Systematisierung des griechischen Arbeitsrechts und des für Arbeitnehmer und andere diesbezügliche Fragen in Griechenland gültigen Gemeinschaftsrechts.
EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J
II 27,
Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels – Belgien
GHK Consulting Ltd 30 St. Paul's Square, Birmingham. B3 1QZ
E-mail: eeo@ghkint.com