NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN
Basisinformationsberichte
Arbeitslosigkeit (Gesetz 2961/54 und Gesetzesnovellierungen)
2.4.2.Arbeitslosigkeit (Gesetz 2961/54 und Gesetzesnovellierungen)
Behörde
Leistung und
Aufbringung der
Anspruchsvoraus-
Leistungssatz
Dauer und Wartefrist
Deckung
Mitte
setzungen
1
2
3
4
5
6
Arbeitslosen-
Arbeitgeber:
125 Tage
Lohnempfänger:
5 Monate bei 125 Tagen
unterstützung
2,67 % des
Beitragszahlung
40 % des
6 Monate bei 150 Tagen
OAED
Alle versicherten
Bruttoverdienstes.
während der 12
Verdienstes der
8 Monate bei 180 Tagen
Arbeitnehmer.
Arbeitnehmer:
Monate, die dem
Lohnstufe zzgl.
10 Monate bei 220 Tagen
Sondermaßnahmen
1,33 % des
vorletzten Monat vor
10 % für jeden
12 Monate bei 250 Tagen
für Seefahrt und
Bruttoverdienstes.
Eintritt der
Unterhaltsberech-
Druckereigewerbe.
Staat:
Arbeitslosigkeit
tigten.
staatlicher Beitrag.
vorangehen. Für
Gehaltsempfänger:
einen erstmaligen
50 % des
Leistungsantrag
Verdienstes der
muß der
Lohnstufe zzgl.
Antragsteller auch
10 % für jeden
während der letzten
Unterhaltsberech-
2 Jahre je 80 Tage
tigten.
beschäftigt
Mindestgesamt-
6 Tage Wartefrist.
gewesen sein.
leistung:
Antragsteller
1.803,33 GRD pro
müssen
Tag.
erwerbsfähig,
verfügbar und als
Arbeitsuchende
eingetragen sein.
Arbeitslosigkeit darf
nicht aufgrund
freiwilliger
Kündigung,
Fehlverhaltens oder
Streikaktion des
Arbeitnehmers
vorliegen.
Besondere
saisonale Beihilfen
OAED
Saisonarbeitskräfte,
Ist oben enthalten.
Entsprechend
Keine Wartefrist.
Arbeitnehmer in
berufsgebundener
witterungsabhängigen
alleiniger
Beschäftigungszweigen
Entscheidung des
(Hotelangestellte,
Ministers.
Bauarbeiter usw.).
Arbeitnehmer, die
unverschuldet ihren
Arbeitsplatz
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