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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

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Arbeitslosigkeit (Gesetz 2961/54 und Gesetzesnovellierungen)
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2.4.2.Arbeitslosigkeit (Gesetz 2961/54 und Gesetzesnovellierungen)


Behörde Leistung und Aufbringung der Anspruchsvoraus- Leistungssatz Dauer und Wartefrist
Deckung Mitte setzungen
1 2 3 4 5 6
Arbeitslosen- Arbeitgeber: 125 Tage Lohnempfänger: 5 Monate bei 125 Tagen
unterstützung 2,67 % des Beitragszahlung 40 % des 6 Monate bei 150 Tagen
OAED Alle versicherten Bruttoverdienstes. während der 12 Verdienstes der 8 Monate bei 180 Tagen
Arbeitnehmer. Arbeitnehmer: Monate, die dem Lohnstufe zzgl. 10 Monate bei 220 Tagen
Sondermaßnahmen 1,33 % des vorletzten Monat vor 10 % für jeden 12 Monate bei 250 Tagen
für Seefahrt und Bruttoverdienstes. Eintritt der Unterhaltsberech-
Druckereigewerbe. Staat: Arbeitslosigkeit tigten.
staatlicher Beitrag. vorangehen. Für Gehaltsempfänger:
einen erstmaligen 50 % des
Leistungsantrag Verdienstes der
muß der Lohnstufe zzgl.
Antragsteller auch 10 % für jeden
während der letzten Unterhaltsberech-
2 Jahre je 80 Tage tigten.
beschäftigt Mindestgesamt- 6 Tage Wartefrist.
gewesen sein. leistung:
Antragsteller 1.803,33 GRD pro
müssen Tag.
erwerbsfähig,
verfügbar und als
Arbeitsuchende
eingetragen sein.
Arbeitslosigkeit darf
nicht aufgrund
freiwilliger
Kündigung,
Fehlverhaltens oder
Streikaktion des
Arbeitnehmers
vorliegen.
Besondere
saisonale Beihilfen
OAED Saisonarbeitskräfte, Ist oben enthalten. Entsprechend Keine Wartefrist.
Arbeitnehmer in berufsgebundener
witterungsabhängigen alleiniger
Beschäftigungszweigen Entscheidung des
(Hotelangestellte, Ministers.
Bauarbeiter usw.).
Arbeitnehmer, die
unverschuldet ihren
Arbeitsplatz


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