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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

Basisinformationsberichte

Ausbildung, Umschulung und berufliche Mobilität
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3.4.Ausbildung, Umschulung und berufliche Mobilität


GR-iv.1 Lehrlingssystem

GR-iv.2 Intensive berufliche Ausbildung

GR-iv.3 Betriebliches Programm zur ständigen Qualifizierung

GR-iv.4 Technische und berufliche Ausbildung

GR-iv.5 Institute für Berufsbildung (IEK)

Einleitung

Verschiedene, jüngst verabschiedete Gesetze, wie z. B. das Gesetz 2009/92 "Über das Nationale System zur beruflichen Aus- und Weiterbildung" und das Gesetz 2224/94, haben zum Ziel:

  • - die Organisation und Koordination der beruflichen Aus- und Weiterbildung;
  • - die Prüfung und Genehmigung der Bildungsgänge und der Ausbildungsprogramme;
  • - die Dezentralisierung bei der Organisation und Durchführung der beruflichen Aus- und Weiterbildung;
  • - die Teilnahme der Sozialpartner und anderer gesellschaftlicher und produktiver Träger (in dezentralisierter Form) an der Entscheidungsfindung und der Gestaltung einer Politik.

    Im einzelnen:

    a) Seit 1992 betreibt die OAED gemäß Gesetz 2009/92 Institute für Berufliche Bildung (IEK). Ziel dieser Institute ist es, den Auszubildenden eine allseitige und vielfältige berufliche Bildung, sowohl Grundausbildung als auch Weiterbildung, sowie eine entsprechende Qualifikation und wissenschaftliche, technische, berufliche und praktische Kenntnisse und entsprechende Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, um die berufliche Integration der Auszubildenden in die Gesellschaft zu erleichtern und ihre Anpassung an die veränderten Bedürfnisse des Produktionsprozesses zu sichern. An den Instituten für Berufliche Bildung lernen vor allem Absolventen der gymnasialen Oberstufe. Die Dauer der Ausbildung beträgt vier Semester.

    Finanzierung

    Europäische Union 75 % und OAED 25 %.

    Trägerinstitutionen

  • - Anstalt für Berufliche Aus- und Weiterbildung (OEEK);
  • - OAED.

    b) Im Gesetz 2224/94 ist die Gründung Regionaler Verwaltungsausschüsse (PDE) am jeweiligen Sitz der Regionaldirektionen der OAED vorgesehen, die für die Umsetzung der Politik und für die Realisierung von Beschäftigungs- und Berufsbildungsprogrammen auf regionaler Ebene verantwortlich sind.

    In den Regionalen Verwaltungsausschüssen arbeiten die Sozialpartner gleichberechtigt mit. Das Gesetz sieht weiterhin die Schaffung von Verwaltungsausschüssen für berufliche Bildung (EDE) in den Ausbildungseinheiten der OAED vor, die für die Arbeit und die Organisation der Ausbildungszentren und die Umsetzung der Ausbildungsprogramme verantwortlich sind. In den Verwaltungsausschüssen für berufliche Bildung arbeiten die Sozialpartner gleichberechtigt mit. Die Sozialpartner sind außerdem an einem Sonderfonds für berufliche Aus- und Weiterbildungsprogramme (ELPEKE) beteiligt, auf den durch die Arbeitgeber 0,45 % der Löhne und Gehälter der Beschäftigten für die Durchführung von Ausbildungsprogrammen der Unternehmen überwiesen werden.

    Im privaten Sektor wird auf die Durchführung eines Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramms vor allem für Jugendliche hingewiesen, in dem nach der Ausbildung jugendlicher Arbeitsloser das Unternehmen, das dem Ausgebildeten für ein Jahr eine Beschäftigung innerhalb des Unternehmens sichert, einen Zuschuß erhält (On the Job Training).


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