Die Durchführung technischer und beruflicher Ausbildung in einer großen Zahl von Spezialisierungen, vor allem im sekundären und tertiären Sektor mittels des dualen Ausbildungssystems, d.h. schulischen Unterrichts in OAED-Schulen und betrieblicher Ausbildung in privaten und öffentlichen Unternehmen.
3.4.1.2. Inhalt
Die Ausbildungsschulen der OAED sind Teil des sekundären, über die Pflichtschulzeit hinausgehenden, formalen Bildungssystems. Gemäß des jüngsten Gesetzes 2640/98 der Nationalen Bildungsreform werden an den Ausbildungszentren theoretische Kurse angeboten, die denen an den Technischen Berufsschulen entsprechen.
Nach der Erfüllung der Schulpflicht können Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren am Lehrlingssystem teilnehmen. Die Lehrgänge dauern je nach Fachgebiet vier bis sechs Semester. Wie bereits ausgeführt, erfolgt der theoretische Unterricht in Schulklassen, während die praktische Ausbildung im Betrieb stattfindet.
Die praktische Ausbildung erfolgt nach einem bestimmten Lehrplan, der mit dem OAED-Schullehrplan eng verbunden ist. Die praktische Arbeit der Lehrlinge in den Betrieben bezieht sich daher eng auf die individuellen Fähigkeiten und Spezialisierungen der einzelnen Auszubildenden. Unter Aufsicht der OAED schließen die Lehrlinge für die Dauer ihrer Ausbildung einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber. Darin wird auch ein Arbeitsentgelt festgeschrieben.
Die OAED bietet Arbeitgebern Anreize für die Einstellung von Lehrlingen und untersucht auch Möglichkeiten für die Vermittlung in denselben oder einen anderen Arbeitsplatz nach erfolgreichem Abschluß der Lehre.
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