Leitlinien für die Grundsätze und Ausrichtung der Nutzung der Humanressourcen
3.1.1.Leitlinien für die Grundsätze und Ausrichtung der Nutzung der Humanressourcen
3.1.1.1. Ziel
In den Leitlinien für die Grundsätze und die Ausrichtung der Nutzung der Humanressourcen soll eine entsprechende Gesamtstrategie für die kommenden fünf Jahre festgelegt werden. Im Verantwortungsbereich des Strukturfonds und besonders des Europäischen Sozialfonds werden auf nationaler Ebene die grundlegenden Prioritäten für die Nutzung von Humanressourcen festgestellt. Die Leitlinien umfassen das gesamte Spektrum der beruflichen und allgemeinen Bildung sowie der Förderung der Beschäftigung; besonderer Nachdruck liegt dabei auf der Entwicklung der Ausbildungsstrukturen als Ausgangspunkt für alle Bemühungen auf diesem Gebiet.
Die Beschäftigungsstrategie Griechenlands basiert auf dem Versuch der Anwendung eines Maßnahmenbündels zur Neugestaltung der Arbeitsmarktpolitik im Sinne einer aktiven Beschäftigungspolitik. Diese Strategie erfordert ein umfassendes und einheitliches Konzept im Zusammenhang mit den einzelnen makroökonomischen und strukturellen Politikbereichen auf dem Gebiet der Vorbeugung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Insbesondere das strukturelle Element dieser Politikbereiche muß einerseits auf Investitionen in die Humanressourcen (Bildung und berufliche Bildung) und andererseits auf der Beschäftigungsförderung (Eintritt junger Menschen in den Arbeitsmarkt, Vorbeugung der Langzeitarbeitslosigkeit, Chancengleichheit für Frauen) basieren.
Die Verstärkung und Förderung der Investitionen in die Humanressourcen bildet den wichtigsten Bestandteil der aktiven Beschäftigungspolitik. In diesem Bereich besteht die Politik Griechenlands darin, Maßnahmen umzusetzen, die auf folgende grundlegende Ziele ausgerichtet sind:
- Verbesserung des Ausbildungssystems (Qualität der angebotenen Ausbildung, Bestimmung der benötigten Fertigkeiten).
- Verbesserung der Fertigkeiten der Arbeitnehmer und der Zugangsmöglichkeiten zu Ausbildung und Beschäftigung (verbesserter Zugang zu Ausbildungsmöglichkeiten, Chancengleichheit, Erleichterung des Zugangs für Frauen, Anerkennung/Zertifizierung der beruflichen Fertigkeiten).
- Verbesserung des Ausbildungssystems (Bedeutung der Sozialpartner, sich abzeichnende Tendenzen bei den Formen der Beschäftigung, Beratung, Unterstützung und Berufsorientierung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz).
Die griechische Politik ist entlang dreier Achsen strukturiert:
- Die erste Achse ist Entwicklung: Griechenland strebt schnellere Wachstumsraten an, eine Vergrößerung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes, die Schaffung größerer Nachfrage, um strukturelle Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und den Umfang der Beschäftigung zu erhöhen. Es werden die institutionellen und funktionalen Voraussetzungen für eine neue wirtschaftliche, soziale und unternehmerische Denkweise geschaffen, die das Wachstumspotential des Landes optimal nutzt.
- Die zweite Achse ist Prävention: Es wird eine allmähliche Umorientierung der Maßnahmen vorgenommen vom Grundgedanken des Schutzes hin zu Prävention. In diesem Kontext werden Strukturen und Mechanismen entwickelt, um rechtzeitig den Bedarf und die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt zu erkennen, und es erfolgt eine sukzessive Verlagerung der Bemühungen von passiven, auf die Gewährung von Arbeitslosenunterstützung ausgerichteten Maßnahmen hin zu aktiven, die auf Basis individualisierter Ansätze und gleichem Zugang die Beschäftigung fördern.
- Die dritte Achse betrifft Schutzmaßnahmen, die auf Gruppen zielen, deren sozioökonomische Eingliederung durch besondere Schwächen behindert wird. Um sozialen Ausschluß, durch den ganze Bereiche der Humanressourcen des Landes aus dem produktiven Prozeß herausgedrängt werden, zu verhindern, wird die größtmögliche Ausschöpfung der produktiven Ressourcen gefördert.
Im Nationalen Aktionsplan (NAP) für 1999 werden die im Verlauf des vorjährigen NAP gewonnenen Erfahrungen genutzt, so daß die Maßnahmen, Ressourcen und Möglichkeiten der beteiligten Akteure effektiver koordiniert werden können. Die aktive Partizipation der Sozialpartner schafft die notwendigen Vorbedingungen für eine vereinte und koordinierte Beschäftigungsstrategie und bildet die Grundlage für die Gestaltung des Aktionsplans in den kommenden Jahren.
Die Probleme von Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen, Frauen, älteren Beschäftigten und anderen schwachen sozialen Gruppen werden weiterhin bei allen Maßnahmen auf makroökonomischer und struktureller Ebene im Zentrum stehen.
Die Hauptzielsetzungen des Nationalen Aktionsplans für Beschäftigung sind a) die Aufstellung eines makroökonomischen Planes zur Stabilisierung der Wirtschaft, b) die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, c) Anregung von Investitionen und Modernisierung der Institutionen, und d) der Entwurf aktiver Beschäftigungsmaßnahmen.
Der NAP soll diejenigen Bevölkerungsgruppen unterstützen, die im Hinblick auf sich verändernde Bedingungen des Arbeitsmarktes am schutzlosesten sind, und angemessene Maßnahmen und Aktivitäten aufnehmen, die die Flexibilität des Arbeitsmarktes steigern und Arbeitslosen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern.
Der Nationale Aktionsplan zielt im Sinne der europäischen Politik und des europäischen Beschäftigungspaktes darauf, wirtschaftlichen und sozialen Wohlstand für alle Einwohner und Beschäftigten Griechenlands durch innovative Ansätze, rationale Planung und aktive Teilnahme der an Gestaltung und Umsetzung des NAP Beteiligten zu sichern.
3.1.1.2. Die Neue Aktion zur Verknüpfung von Ausbildung und Beschäftigung
Im Rahmen des Dritten Beobachtungsausschusses des Programms für Unternehmen "Lebenslange Bildung und Beschäftigungsförderung" wurde die Umsetzung eines Pilotprogramms zur Verknüpfung von beruflicher Bildung und Beschäftigung prinzipiell gebilligt. In der Folge entwickelte das Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung ein umfassendes und integriertes Projekt zur Umsetzung dieser Aktivitäten, das im Rahmen des Vierten Beobachtungsausschusses des betreffenden Programms für Unternehmen verabschiedet wurde. Im Rahmen der politischen Umsetzung bestand das Ziel in der Ausbildung von 4.500 Personen und der Beschäftigung zumindest eines Drittels dieser Gruppe.
Das vorrangige und unmittelbar angestrebte Ziel des Programms ist es, die betroffenen Personen durch die Vermittlung einer spezialisierten theoretischen und praktischen Ausbildung in einem konkreten Beruf und im Hinblick auf einen konkreten Arbeitsplatz möglichst in dauerhafte Beschäftigung zu bringen. Das Programm wurde ausschließlich für Arbeitslose eingerichtet.
Insbesondere richtet sich das Programm an:
a) Personen unter 25 Jahren: Es zielt auf die Entwicklung ihrer Fähigkeiten und will somit einen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit leisten. Von besonderer Bedeutung ist es für jenen Teil der Jugendlichen, der die Schulausbildung abgebrochen hat und daher besonders von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht ist.
b) Personen über 25 Jahren: Ziel ist die Verringerung der Faktoren, die verstärkt zur Langzeitarbeitslosigkeit führen, durch Spezialisierung und Neuqualifizierung.
c) Frauen: Ziel ist die unmittelbare und effiziente Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt. Es werden die Festlegungen der EU-Verordnungen sowie Programme zur Gewährleistung der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen umgesetzt.
Die durch die Umsetzung von Aktionen zur Verknüpfung von Ausbildung und Beschäftigung angestrebten Ergebnisse sind:
a) Die effiziente Verknüpfung von Ausbildung und Beschäftigung.
b) Die Anpassung der Ausbildung an die tatsächlichen und unmittelbaren Bedürfnisse des Arbeitsmarktes.
c) Die Stabilisierung der Beschäftigung.
d) Die Verringerung der Arbeitslosigkeit.
e) Die Teilnahme der Sozialpartner und der einzelnen Träger an der Planung und Umsetzung der konkreten Aktionen.
f) Die Gewährung von Anreizen für Arbeitslose und Unternehmen.
Mit der Umsetzung des Programms ist die OAED betraut, die sowohl für die Ausführung des Programms als auch für seine Koordinierung verantwortlich ist.
Die Aktionen zur Verknüpfung von Ausbildung und Beschäftigung werden zu 75 % vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und über die OAED zu 25 % vom griechischen Staat finanziert.
Die Überwachung der Ausbildungsprogramme zur Verknüpfung von Ausbildung und Beschäftigung wird erst-, zweit- und drittinstanzlich vorgenommen.
3.1.1.3. Rechtsgrundlagen
Entscheidung des Nationalen Rates für Berufsbildung (ESEKA);
- § 16 des Gesetzes 2224/94 sieht die Gründung einer juristischen Person privaten Rechts unter der Bezeichnung "Nationales Zentrum für Berufsorientierung" (EKEP) vor.
Ziele des EKEP sind:
a) die beratende Unterstützung der OAED und der zuständigen Dienststelle für Berufliche Orientierung (Pädagogisches Institut) des Bildungsministeriums hinsichtlich der Planung und Umsetzung einer nationalen Politik im Bereich der Berufsorientierung;
b) die Koordinierung von Aktivitäten der öffentlichen und privaten Träger im Bereich der Berufsorientierung;
c) die Schaffung eines nationalen Informationsnetzes für alle am Thema Aus- und Weiterbildung und am Austausch mit den Ländern der Europäischen Union Interessierten;
d) die Beurteilung der Qualifikationen spezialisierter Wissenschaftler, die die Berufsorientierung landesweit durchführen werden.
Gemäß Gesetz 2190/94 konstituierte sich der Oberste Rat für die Auswahl von Personal für den Öffentlichen Dienst (ASEP), der als unabhängige Behörde arbeitet. Die ausschließliche Aufgabe des ASEP ist die Umsetzung der Gesetze und Regelungen über die Auswahl der Personen, die im öffentlichen Dienst, in den Organen der lokalen Selbstverwaltung und in den juristischen Personen öffentlichen Rechts eingestellt werden. Der ASEP wird von einem elfköpfigen Vorstand geleitet.
Gemäß § 6 des Nationalen Manteltarifvertrags ist die Gründung des Griechischen Instituts für den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz vorgesehen. Im Juni 1992 wurde unter der Bezeichnung "Griechisches Institut für den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz" (EL.IN.Y.A.E.) eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und gemeinnützigen Charakters gegründet. Das Institut wird von einem neunköpfigen Vorstand geleitet, in dem Vertreter der wichtigsten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen des Landes, d.h. Vertreter des Griechischen Industrieverbands, der Vereinigung der Griechischen Handelsverbände, des Griechischen Gewerkschaftsbunds und des Allgemeinen Griechischen Verbands Handwerklicher Produzenten mitarbeiten.
Die Ziele des EL.IN.Y.A.E. sind:
a) die Feststellung, Beschreibung, Untersuchung und Analyse der schädlichen Faktoren oder Umstände am Arbeitsplatz und deren Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten;
b) die Ausarbeitung von Regelungen, Verordnungen und einer entsprechenden Gesetzgebung;
c) das Verfolgen internationaler Entwicklungen und die Auswertung internationaler Erfahrungen;
d) die Verbreitung von Informationen und die Schulung beider Seiten in Fragen der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer;
e) die Untersuchung möglicher Auswirkungen der Anwendung neuer Technologien auf die Gesundheit der Beschäftigten und die Erforschung von Methoden zur Vorbeugung der Gefahren am Arbeitsplatz.
Zu erwähnen ist weiterhin die Gründung einer Gesellschaft gemeinnützigen Charakters unter der Bezeichnung "Arbeitsinstitut des Griechischen Gewerkschaftsbunds", deren Ziel es ist, einen Beitrag zur wissenschaftlichen Fundierung der aktiven Politik der griechischen Gewerkschaftsbewegung zu leisten.
Das Institut wird von einem Vorstand geleitet, der vom GSEE berufen wird. Sein Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf:
a) Untersuchungen und Studien;
b) Weiterbildung im Rahmen der Gewerkschaften;
c) berufliche Bildung;
d) Dokumentation;
e) Editionen.
3.1.1.4. Inhalt
Die nationale Politik für die Entwicklung der Humanressourcen zielt vor allem auf die Verbesserung der beruflichen Bildung und die Förderung der Beschäftigung ab. Insbesondere sollen die drei nachstehenden Ziele in Angriff genommen werden:
1. Die Verstärkung der Trägerinstitutionen dieser Politik. Dazu sollen ein zentrales und regionales Instrumentarium für die Beobachtung der Tendenzen des Arbeitsmarktes und der Arbeitsmarktplanung sowie der Planung und Evaluation der Berufsbildungs- und Beschäftigungsprogramme entwickelt werden.
In den die Förderung der Berufsbildung und Beschäftigung betreffenden Aufgabenbereichen des Ministeriums für Arbeit und Sozialversicherung soll vor allem die weitere Entwicklung des Planungsmechanismus in Angriff genommen werden, die von einem demokratischen dezentralisierten Verwaltungssystem unterstützt werden. Die wichtigsten Elemente dieses Systems sind:
a) der Nationale Rat für Berufsbildung und Beschäftigung sowie die gesetzlich vorgesehenen Regionalen (PEEKA) und Präfekturalen (NEEKA) Ausschüsse;
b) gleichzeitig, und in Zusammenarbeit mit der oben genannten Planstruktur, übernimmt das Erziehungsministerium gemäß Gesetzesverordnung 2000/14-2-92 die Verantwortlichkeit für die Überbrückung der Lücken zwischen dem alten und dem neuen staatlichen Berufsbildungssystem. Der Organisation für berufliche Ausbildung und Schulung kommt dabei eine führende Rolle zu;
c) das Institut für Arbeit und Berufsbildung. Die Zielsetzungen des Institutes sind:
- die Untersuchung und Ausarbeitung von Vorschlägen zur Beschäftigungs- und Berufsbildungspolitik;
- die Umschulung des mit der Durchführung betrauten Personals;
- die Verwaltung der für die laufende Unterstützung der Programme benötigen technischen Hilfe;
- die Förderung des sozialen Dialogs;
d) die kommunalen Trägerorgane. Ihre Aufgaben sind die Ausführung und administrative Unterstützung der bereits geplanten Programme. Diese Komponenten bilden ein integrales System, im Rahmen dessen die Planung und die Durchführung der Berufsbildungspolitik stattfinden werden.
2. Die Verbesserung der Strukturen der allgemeinen und beruflichen Bildung konzentriert sich auf folgende Punkte:
a) Verstärkung der Kontrollmechanismen für Arbeitsmarktentwicklungen und für die Ausführung der Programme durch die auf sektoraler und regionaler Ebene verantwortlichen Organe;
b) die Modernisierung der Lehrpläne und die Verbesserung der Qualität der Lehrer/Ausbilder, die für die Erneuerung des allgemeinen und beruflichen Bildungssystems verantwortlich sind;
c) die Realisierung des Bedarfs an baulicher und didaktischer Infrastruktur.
3. Die Verstärkung der administrativen Kontroll- und Bewertungsmechanismen des Programms zur Berufsbildung und Beschäftigungsförderung. Unter Berücksichtigung der höheren ESF-Zuschüsse wird sich das Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium und anderen für die Ausführung der Programme verantwortlichen Instanzen weiterhin bemühen, ein integriertes staatliches Kontrollsystem zu entwickeln. Dies soll zur Effektivitätssteigerung der durchgeführten Programme sowie zur Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten beitragen. Das System wird aus drei hierarchischen Kontrollebenen bestehen.
3.1.1.5. Ausrichtung
Hauptziel des oben genannten Mechanismus für die Entwicklung und Durchführung der Berufsbildungspolitik ist die Schaffung eines flexiblen Berufsbildungssystems. Die drei Komponenten dieses Systems sind: Grundausbildung, Fortbildung und Umschulung.
a) Die berufliche Grundausbildung, d.h. Lehrlingsausbildung und technische bzw. berufliche Ausbildung ist für Jugendliche bestimmt, die die Pflichtschule oder eine höhere Lehranstalt absolviert haben. Bei erfolgreichem Abschluß der Lehrgänge erhalten die Absolventen ein offizielles Zeugnis. Innerhalb dieses Rahmens soll vordringlich die Entwicklung eines formalen weiterführenden Berufsbildungsprogramms in Angriff genommen werden. Lehrstoff und Unterrichtsmaterial des formalen weiterführenden Berufsbildungsprogramms bieten breit gefächerte Fähigkeiten und Kenntnisse. Dadurch soll den Auszubildenden die während ihrer Berufslaufbahn nötige Anpassung an zukünftige technologische Entwicklungen erleichtert werden.
b) Die Fortbildung, besonders im Betrieb, muß intensiviert werden. Dies soll durch die Zusammenarbeit zwischen allgemein- und berufsbildenden Schulen und Betrieben (je nach beruflichem Bedarf, vor allem in hochqualifizierten Sparten) erreicht werden.
c) Ausbildungsprogramme zur Bekämpfung von Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit. Durch kombinierte Ausbildungs-/Beschäftigungsprogramme sollen Jugendliche und Arbeitslose eine Berufsbildung erhalten, die an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anschließt und den (Wieder-) Eintritt in den Arbeitsmarkt erleichtert. Dabei wird eine spezifische Ausbildung mit einem 16 Monate währenden Zuschuß für die Einstellung eines Teilnehmers oder für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit verbunden.
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