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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

Basisinformationsberichte

GR-iv.2 Berufliche Weiterbildung
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3.4.2.GR-iv.2 Berufliche Weiterbildung


3.4.2.1. Ziel

Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bei ungelernten Schulabgängern, arbeitslosen Personen, Frauen sowie bestimmte Gruppen, die von sozialem Ausschluß bedroht sind.

3.4.2.2. Inhalt

1. Die Charakteristiken der beruflichen Weiterbildung sind die kurze Ausbildungsdauer (300 bis 1.200 Stunden, je nach Fachgebiet), die intensive Art des allgemeinbildenden Unterrichts und die Orientierung auf spezifische, aktuelle Bedürfnisse des Arbeitsmarktes.

Die zwei Arten der Ausbildung sind:

a) Grundausbildung und

b) Fachausbildung und Umschulung.

2. Die Grundausbildungsprogramme sind hauptsächlich praxisbezogen und finden in OAED- Schulen statt.

3. Fachausbildung und Umschulung zielen vor allem auf die Vermittlung zusätzlicher Ausbildung ab; sie umfassen auch informelle Grundbildung für junge Schulabbrecher und beinhalten die Spezialisierung in technischen und beruflichen Fähigkeiten.

4. Die Auswahl der in diesen Programmen vermittelten Fähigkeiten erfolgt aufgrund von Arbeitsmarktuntersuchungen und in Zusammenarbeit mit den Kommunalbehörden und Gewerkschaften.

5. Vor kurzem hat die OAED auch mit Arbeit verbundene berufliche Weiterbildung eingeführt.

3.4.2.3. Finanzierung

OAED, ESF.

3.4.2.4. Institutionelle Durchführung

OAED.

3.4.2.5. Dauer

Unbefristet.


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