GR-v.1 Unternehmens-Subventionsprogramm für die Schaffung neuer Arbeitsplätze
3.5.1.GR-v.1 Unternehmens-Subventionsprogramm für die Schaffung neuer Arbeitsplätze
3.5.1.1. Zielgruppe
Arbeitslose zwischen 18 und 29 Jahren, die mindestens einen Monat im OAED-Arbeitslosenregister erfaßt sind, und Arbeitslose zwischen 30 und 64 Jahren, die mindestens zwei Monate arbeitslos gemeldet sind. Einstellende Unternehmen erhalten eine finanzielle Unterstützung in unterschiedlicher Höhe abhängig vom Geschlecht des Bewerbers und der Region (Regionen, die besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind).
3.5.1.2. Rechtsgrundlage
Gesetz 1262/82 § 29.
3.5.1.3. Inhalt
Personen, die erstmals eine Beschäftigung aufnehmen, werden mit Hilfe von Subventionen für zwei Monate eingestellt. Für jugendliche Arbeitslose zwischen 18 und 29 Jahren, die bis zu fünf Monate arbeitslos gemeldet sind, gelten folgende subventionierte Beschäftigungszeiten:
- 16 Monate für Männer,
- 18 Monate für Frauen,
- 18 Monate für Arbeitslosenunterstützung beziehende Männer,
- 20 Monate für Arbeitslosenunterstützung beziehende Frauen.
Für bis zu 11 Monate arbeitslos gemeldete Personen gelten folgende subventionierte Beschäftigungszeiten:
- 16 Monate für Männer,
- 20 Monate für Frauen,
- 18 Monate für langzeitarbeitslose Männer im Alter von 30 bis 64 Jahren, die 11 Monate oder länger registriert sind,
- 20 Monate für langzeitarbeitslose Frauen im Alter von 30 bis 64 Jahren, die 11 Monate oder länger registriert sind.
In Regionen, die besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind, ist eine Ausweitung der Subventionierung auf bis zu zwei Jahre möglich. Arbeitslose, die Arbeitslosenunterstützung erhalten, können eine Verlängerung der Subventionszeit in Anspruch nehmen, wenn sie ansonsten nicht am Programm teilgenommen hätten; in diesem Fall entspricht die Verlängerung der Hälfte des Förderungszeitraums. Die Dauer der Unterstützung wurde auch für diejenigen Unternehmen auf 36 Monate erhöht, die von den Erdbeben in Athen (September 1999) besonders betroffen sind.
Die Subvention beträgt bis zu 4.000 GRD pro Tag für Vollzeitbeschäftigung, bis zu 2.000 GRD für Teilzeitbeschäftigung.
EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J
II 27,
Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels – Belgien
GHK Consulting Ltd 30 St. Paul's Square, Birmingham. B3 1QZ
E-mail: eeo@ghkint.com