GR-v.2 Subventionsprogramm für Jungunternehmer (Neue Selbständige)
3.5.2.GR-v.2 Subventionsprogramm für Jungunternehmer (Neue Selbständige)
3.5.2.1. Zielgruppe
Arbeitslose im Alter zwischen 18 und 29 Jahren, die seit einem Monat im OAED-Arbeitslosenregister erfaßt sind, und Arbeitslose im Alter zwischen 30 und 64 Jahren, die seit zwei Monaten arbeitslos gemeldet sind, erhalten eine finanzielle Förderung in unterschiedlicher Höhe, je nach Geschlecht und der Region (Regionen, die besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind), in der das Unternehmen angesiedelt wird.
Auch Personen, die ein Unternehmen in Gebieten gründen, in denen es Lokale Beschäftigungspakte gibt (wie die Präfekturen Achaia, Magnisia, Imathia, Drama, Kozani, Florina, Beotia sowie die westlichen Bezirke von Athen und Piräus), können an dem Programm teilnehmen. Im Falle von Aktivitäten in Gebieten, die von wirtschaftlicher Umstrukturierung betroffen sind, wird das Programm entsprechend der "Integrierten Intervention" (Allgemeine Unterstützungsmaßnahme für die Dauer eines Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramms) durchgeführt.
In neu gegründeten Gesellschaften mit beschränkter Haftung, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften von bis zu drei Personen sowie Genossenschaften und gemeinnützigen Organisationen werden bis zu 20 Personen gefördert.
3.5.2.2. Rechtsgrundlage
Gesetz 1262/82, § 29.
3.5.2.3. Inhalt
Die Förderhöhe ist unterschiedlich:
- 1.600.000 GRD für Männer,
- 1.800.000 GRD für Frauen,
- 1.800.000 GRD für Männer, die ein Unternehmen in einer besonders von Arbeitslosigkeit betroffenen Region gründen,
- 2.000.000 GRD für Frauen, die ein Unternehmen in einer besonders von Arbeitslosigkeit betroffenen Region gründen.
Alle oben genannten Förderbeträge werden um 200.000 GRD erhöht, wenn es sich bei den Firmengründern um über fünf Monate (zwischen 18 und 29 Jahren) bzw. 11 Monate (zwischen 30 und 64 Jahren) arbeitslos registrierte Personen handelt.
Für jeden Monat der selbständigen Tätigkeit werden 100.000 GRD berechnet, entsprechend kann die Förderungsdauer je nach Gesamtsumme 16, 18, 20, 22, 24 oder 36 Monate betragen.
Für Personen, die in Lokale Beschäftigungspakte eingetreten sind, beträgt die Fördersumme 3.750.000 GRD für 30 Monate. Im Falle der "Integrierten Intervention" beläuft sich die Förderung auf 2.800.000 GRD für 24 Monate.
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