GR-iii.3 Förderung von Neueintritten in den Arbeitsmarkt
3.3.3.GR-iii.3 Förderung von Neueintritten in den Arbeitsmarkt
3.3.3.1. Zielgruppe
Arbeitslose im Alter von 20 Jahren bis zum vollendeten 29. Lebensjahr, die erstmals in den Arbeitsmarkt eintreten
3.3.3.2. Rechtsgrundlage
Gesetz 1545/85, § 2
3.3.3.3. Inhalt
Förderung in Höhe von 25.000 Drachmen pro Monat, zusätzlich 1.000 Drachmen für jedes minderjährige Kind und für den nicht geförderten Ehepartner für einen Zeitraum von fünf Monaten.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Aufnahme in das Programm sind:
- für Männer: Ableistung des Grundwehrdienstes, sofern nicht eine offizielle Befreiung dafür vorliegt;
- Eintrag ins Arbeitslosenregister innerhalb von drei Monaten nach der Vollendung des 20. Lebensjahrs oder nach Entlassung aus der Armee oder nach der Befreiung vom Militärdienst. Bei Schülern und Studenten Eintrag innerhalb von drei Monaten nach dem Abschluß oder Abbruch des Studiums oder innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des Studienjahres, in dem sie zur Zeit des Studienabbruchs waren.
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