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GR-iv.3 Betriebliches Programm zur ständigen Qualifizierung
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3.4.3.GR-iv.3 Betriebliches Programm zur ständigen Qualifizierung


Programm zur ständigen Qualifizierung und Beschäftigungsförderung mit der Gewährung von Beihilfen durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).

3.4.3.1. Ziele

a) Verbesserung der Effektivität der angebotenen Qualifizierung durch Sicherung der Qualität der Ausbildungsprogramme und Lehrkräfte sowie durch Verbindung der Qualifizierung zum Arbeitsmarkt;

b) Entwicklung eines festen Systems ständiger Qualifizierung, das auch nach dem Abschluß des vorliegenden Programms 1999 weitergeführt werden kann. Dieses Ziel wird durch die Schaffung von Strukturen der ständigen Qualifizierung erreicht, die auch im Zeitraum nach 1999 in den Betrieben eine Perspektive haben;

c) Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten der Arbeitnehmer in den Unternehmen des öffentlichen und privaten Sektors mit dem wesentlichen Ziel der Erhöhung der Produktivität und der Verstärkung der Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Unternehmen auf dem europäischen und internationalen Markt.

Das betriebliche Programm umfaßt drei Teile, in denen sich die oben beschriebenen strategischen Ziele widerspiegeln:

Teil 1: Aufbau von Strukturen der ständigen Qualifizierung.

Teil 1 umfaßt zwei Bereiche:

Bereich 1: Aufbau einer für die ständige Qualifizierung notwendigen Infrastruktur

Bereich 2: Aktivitäten zur Unterstützung der Realisierung des betrieblichen Programms

Laufzeit: von 1994 bis 1999.

Teil 2: Ständige berufliche Qualifizierung der Arbeitnehmer

Teil 2 umfaßt vier Bereiche:

Bereich 1: Kleine Unternehmen

Bereich 2: Mittlere Unternehmen

Bereich 3: Großunternehmen

Bereich 4: Unternehmen, die sich im Umstrukturierungsprozeß befinden.

Laufzeit: von 1994 bis 1999.

Teil 3: Qualifizierung und Beschäftigungsförderung von Arbeitslosen und entlassenen Arbeitnehmern.

Teil 3 umfaßt fünf Bereiche, von denen sich jeder an eine besondere Gruppe von Arbeitslosen wendet.

Zielgruppen von Teil 3:

  • - Jugendliche unter 25 Jahren, die in den Arbeitsmarkt eintreten oder bisher nur vorübergehend in den Arbeitsmarkt integriert sind;
  • - besonders von der Arbeitslosigkeit betroffene Frauen, vor allem Frauen unter 25 Jahren;
  • - Arbeitslose über 25 Jahren, einschließlich der Langzeitarbeitslosen, außer den sozialen Randgruppen;
  • - Arbeitslose aus Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit, die wegen der verminderten Beschäftigungsmöglichkeiten in ihren Regionen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind;
  • - Arbeitnehmer, die aufgrund geplanter Entlassungen in Problemunternehmen von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

    Laufzeit: 1994-1999.

    Das oben genannte betriebliche Programm "Ständige Qualifizierung und Beschäftigungsförderung" für den Zeitraum vom 1.1.1994 bis 31.12.1999 umfaßt einen Komplex von mehrjährigen Maßnahmen, wobei die Priorität auf Ziel 4 des Gemeinschaftlichen Förderkonzepts für Griechenland liegt.

    Der Höchstbetrag der für dieses Programm zur Verfügung gestellten Beihilfen durch die Strukturfonds des Europäischen Sozialfonds und den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) beläuft sich auf einen Betrag von 756.000.000 ECU.

    Die Gemeinschaftsbeihilfen verteilen sich wie folgt:

    ESF: 730.900.000 ECU;

    EFRE: 25.100.000 ECU.


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