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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

Basisinformationsberichte

GR-iv.4 Technische und berufliche Ausbildung
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3.4.4.GR-iv.4 Technische und berufliche Ausbildung


3.4.4.1. Ziel

Die Vermittlung entsprechender technischer und beruflicher Kenntnisse mittels theoretischer und praktischer Ausbildung, um den Teilnehmern die Arbeitsuche zu erleichtern

3.4.4.2. Inhalt

Die technische und berufliche Ausbildung erfolgt in Griechenland im Rahmen des allgemeinen Unterrichtssystems.

1. Technische und Berufsschulen:

zweijährige Lehrgänge mit theoretischer und praktischer Ausbildung in verschiedenen Berufen.

2. Technische und Berufliche Höhere Lehranstalt:

dreijährige Lehrgänge, die sowohl allgemeinbildenden Unterricht als auch Fachausbildungen in einem bestimmten Bereich oder Beruf umfassen. Der Unterricht wird in allen Produktionssparten Griechenlands gegeben.

3. Vereinte Allgemeinbildende, Technische und Berufliche Höhere Lehranstalten:

ebenfalls dreijährige Lehrgänge; es handelt sich um eine neue Art von höherer Lehranstalt für sowohl allgemeinbildenden als auch technischen und beruflichen Unterricht.

Die Schulen bieten technischen und angewandten Unterricht (sowohl allgemein als fachorientiert) sowie die zum Erwerb der vermittelten Fähigkeiten notwendige Methodologie.

Sie vermitteln auch die für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung Griechenlands erforderlichen Kenntnisse. Gleichzeitig kann diese Art des Unterrichts der sich ständig ändernden Arbeitskräftenachfrage angepaßt werden, die sich aus der intensivierten Einführung von neuen Technologien und Innovationen ergibt.

3.4.4.3. Finanzierung

Staatshaushalt und ESF.

3.4.4.4. Institutionelle Durchführung

Unterrichtsministerium.

3.4.4.5. Dauer

Unbefristet.


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