GR-vi.5 Förderung der Wiederansiedlung von griechischen Rückkehrern
3.6.5.GR-vi.5 Förderung der Wiederansiedlung von griechischen Rückkehrern
3.6.5.1. Zielgruppe
Griechische Staatsbürger, die zur ständigen Wiederansiedlung und Beschäftigung nach Griechenland zurückkehren, sowie Immigranten griechischer Abkunft nach dem Erwerb der griechischen Staatsbürgerschaft.
3.6.5.2. Rechtsgrundlage
Gesetz 849/78, § 12.
3.6.5.3. Inhalt
Einmalige Förderung in Höhe von 50.000 bis 100.000 GRD entsprechend dem Familienstand für griechische Staatsbürger, die sich in Regionen des Landes außerhalb der Verwaltungsbezirke Thessaloniki und Attika ansiedeln, und Mietzuschuß von 3.000 bis 5.000 GRD für Ledige bzw. Verheiratete (soweit diese eine Mietwohnung bewohnen) für einen Zeitraum von zwei Jahren nach der Einreise in Griechenland.
Bei Ehepaaren ist einer der Ehegatten förderungsberechtigt. Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm ist für rückkehrende griechische Staatsbürger ein mindestens zweijähriger Aufenthalt im Ausland und für Immigranten griechischer Abkunft der Erwerb der griechischen Staatsbürgerschaft, ein Alter zwischen 20 und 60 Jahren und die Ansiedlung in Regionen außerhalb der oben erwähnten Verwaltungsbezirke.
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