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GR-vi.5 Förderung der Wiederansiedlung von griechischen Rückkehrern
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3.6.5.GR-vi.5 Förderung der Wiederansiedlung von griechischen Rückkehrern


3.6.5.1. Zielgruppe

Griechische Staatsbürger, die zur ständigen Wiederansiedlung und Beschäftigung nach Griechenland zurückkehren, sowie Immigranten griechischer Abkunft nach dem Erwerb der griechischen Staatsbürgerschaft.

3.6.5.2. Rechtsgrundlage

Gesetz 849/78, § 12.

3.6.5.3. Inhalt

Einmalige Förderung in Höhe von 50.000 bis 100.000 GRD entsprechend dem Familienstand für griechische Staatsbürger, die sich in Regionen des Landes außerhalb der Verwaltungsbezirke Thessaloniki und Attika ansiedeln, und Mietzuschuß von 3.000 bis 5.000 GRD für Ledige bzw. Verheiratete (soweit diese eine Mietwohnung bewohnen) für einen Zeitraum von zwei Jahren nach der Einreise in Griechenland.

Bei Ehepaaren ist einer der Ehegatten förderungsberechtigt. Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm ist für rückkehrende griechische Staatsbürger ein mindestens zweijähriger Aufenthalt im Ausland und für Immigranten griechischer Abkunft der Erwerb der griechischen Staatsbürgerschaft, ein Alter zwischen 20 und 60 Jahren und die Ansiedlung in Regionen außerhalb der oben erwähnten Verwaltungsbezirke.

3.6.5.6. Finanzierung

Öffentliches Investitionsprogramm.

3.6.5.7. Dauer

Ohne zeitliche Begrenzung.

3.6.5.8. Ergebnisse

(Quelle: Statistischer Dienst der OAED)

Jahr Anzahl der Ausgaben
Leistungsempfänger (in GRD)
1996 136 26.148.478
1997 47 3.028.400


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