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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

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GR-iii.4 Förderung von Industrie- und Gewerbeunternehmen in Grenzregionen bei Beschäftigung von Hoch- und Fachschulabsolventen
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3.3.4.GR-iii.4 Förderung von Industrie- und Gewerbeunternehmen in Grenzregionen bei Beschäftigung von Hoch- und Fachschulabsolventen


3.3.4.1. Zielgruppe

Industrie- und Gewerbeunternehmen in Grenzregionen

3.3.4.2. Rechtsgrundlage

Gesetz 1563/85, § 44

3.3.4.3. Inhalt

Lohnkostenzuschuß in Höhe von 10 % für jede Fachkraft mit Hoch- oder Fachschulabschluß bis zu einem monatlichen Gehalt von höchstens 80.000 Drachmen. Voraussetzung für die Förderung durch das Programm ist die Beschäftigung von mindestens zehn Arbeitnehmern für jeden Absolventen einer Hoch- oder Fachschule durch das Unternehmen

3.3.4.4. Finanzierung

Öffentliches Investitionsprogramm

3.3.4.5. Dauer

Ohne zeitliche Begrenzung.

3.3.4.6. Ergebnisse

(Quelle: Statistischer Dienst der OAED)

Jahr Anzahl der Personen Ausgaben (in GRD)
1996 413 33.808.210
1997 539 27.990.304
1998 194 25.752.960


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