GR-iii.5 Förderung von Privatunternehmen, die Studenten einer Fachschule (TEI) oder einer Schule für Berufs- und Fachschullehrer (SELETE) währe
3.3.5.GR-iii.5 Förderung von Privatunternehmen, die Studenten einer Fachschule (TEI) oder einer Schule für Berufs- und Fachschullehrer (SELETE) währe
3.3.5.1. Zielgruppe
Privatwirtschaftliche Unternehmen, die Studenten einer Fachschule oder einer Schule für Berufs- und Fachschullehrer als Praktikanten einstellen, sowie öffentliche und kommunale Unternehmen
3.3.5.2. Rechtsgrundlage
- Gesetz 1351/83, § 12;
- Gesetz 1404/83;
- Präsidentenerlaß 174/85.
3.3.5.3. Inhalt
Der Zuschuß beläuft sich auf 50 % der jeweils gezahlten Vergütung.
Voraussetzungen für die Aufnahme in das Programm sind:
- ein spezieller Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Student, der mit dem Ende des Praktikums ausläuft;
- ein spezielles Unternehmensprofil, das der Ausbildung des Studenten entspricht;
- Versicherung des Studenten durch seinen Arbeitgeber;
- die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Studenten eine Vergütung in Höhe von bis zu 80 % des Tageslohns eines ungelernten Arbeiters zu zahlen.
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