GR-iii.6 Förderung von Unternehmen in den Bereichen Industrie, Handwerk und Bergbau in Grenzregionen im Rahmen des Programms für regionale Entw
3.3.6.GR-iii.6 Förderung von Unternehmen in den Bereichen Industrie, Handwerk und Bergbau in Grenzregionen im Rahmen des Programms für regionale Entw
3.3.6.1. Zielgruppe
Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Bergbau und industrielle Viehzucht sowie Hotel- und Schiffahrtsunternehmen
3.3.6.2. Rechtsgrundlage
- Gesetz 1767/88, § 21;
- Gesetz 1836/89, § 32.
3.3.6.3. Inhalt
Unternehmen in Industrie, Handwerk und Bergbau, im Hotelgewerbe und der Schifffahrt erhalten Subventionen, die sich auf 1, 4 oder 12 % der gesamten Lohnkosten der Beschäftigten belaufen. Der Zuschuß wird an alle Unternehmen gezahlt, die die Bedingungen erfüllen und wird unabhängig von der Zahl der Arbeitnehmer gewährt.
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