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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

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GR-v.3 Betriebliches Programm (EP) "Bekämpfung der Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt"
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3.5.3.GR-v.3 Betriebliches Programm (EP) "Bekämpfung der Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt"


Betriebliches Programm (EP) "Bekämpfung der Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt" mit der Gewährung von Beihilfen des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), eingebunden in das Gemeinschaftliche Förderkonzept für strukturelle Maßnahmen in Griechenland im Rahmen des Ziels 1.

Laufzeit des Programms: vom 1.1.1994 bis 31.12.1999.

Der Höchstbetrag der für dieses Programm zur Verfügung gestellten Beihilfen der Strukturfonds des Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) beläuft sich auf 246.000.000 ECU.

Die Gemeinschaftsbeihilfen verteilen sich wie folgt:

ESF: 236.000.000 ECU;

EFRE: 10.000.000 ECU.

Für die Umsetzung des betrieblichen Programms verantwortliche nationale Behörde: Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung.

Ziele des vorliegenden betrieblichen Programms:

  • - Bekämpfung der objektiven und subjektiven Bedingungen, Ursachen und Mechanismen, die zu einer Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt führen;
  • - Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt und zur beruflichen Reintegration für von einer Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt betroffene oder bedrohte Personen;
  • - Förderung der Chancengleichheit, des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Konvergenz;
  • - Bekämpfung der Diskriminierung und Förderung der sozialen Solidarität;
  • - vollständige Ausübung der sozialen und politischen Rechte und gesellschaftliche Mitwirkung der Zielgruppen;
  • - Entwicklung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und beruflichen Qualifikationen;
  • - Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen;
  • - Verringerung der Haushaltsdefizite.

    Das oben erwähnte betriebliche Programm besteht aus den folgenden fünf Teilen:

    Teil 1: "Integration und Reintegration von Behinderten in den Arbeitsmarkt".

    Teil 1 umfaßt folgende Bereiche:

    1. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen;

    2. Ausbildung;

    3. Beschäftigungsförderung - Integration in den Arbeitsmarkt;

    4. Begleitende Maßnahmen.

    Teil 2: "Integration von Aussiedlern und Rückkehrern"

    Die Bereiche entsprechen denen von Teil 1.

    Teil 3: "Integration und Reintegration weiterer sozialer Gruppen, die aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt sind"

    Teil 3 umfaßt folgende Bereiche:

    1. Strafgefangene, Haftentlassene, straffällige Jugendliche;

    2. Alleinstehende mit Kindern;

    3. Personen in abgelegenen Berg- und Inselregionen;

    4. Personen mit kulturellen und religiösen Besonderheiten;

    5. Drogenabhängige nach dem Entzug.

    Teil 4: "Gemeinsame Infrastruktur und Dienststellen"

    Teil 4 umfaßt folgende Bereiche:

    1. Ausbildung und ständige Qualifizierung von Lehrkräften und Führungskräften;

    2. Pilotprojekte;

    3. Sensibilisierung, Öffentlichkeitsarbeit, Vorbeugung;

    4. Gemeinsame Infrastruktur und Ausrüstung.

    Teil 5: "Umsetzung"

    Teil 5 umfaßt folgende Bereiche:

    1. vorbereitende Aktivitäten;

    2. Studien zur Umsetzung und Feldstudien;

    3. weitere Ausgaben für die Umsetzung des Programms.


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