Betriebliches Programm (EP) "Bekämpfung der Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt" mit der Gewährung von Beihilfen des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), eingebunden in das Gemeinschaftliche Förderkonzept für strukturelle Maßnahmen in Griechenland im Rahmen des Ziels 1.
Der Höchstbetrag der für dieses Programm zur Verfügung gestellten Beihilfen der Strukturfonds des Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) beläuft sich auf 246.000.000 ECU.
Für die Umsetzung des betrieblichen Programms verantwortliche nationale Behörde: Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung.
- Verringerung der Haushaltsdefizite.
Das oben erwähnte betriebliche Programm besteht aus den folgenden fünf Teilen:
Teil 1: "Integration und Reintegration von Behinderten in den Arbeitsmarkt".
Teil 1 umfaßt folgende Bereiche:
1. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen;
2. Ausbildung;
3. Beschäftigungsförderung - Integration in den Arbeitsmarkt;
4. Begleitende Maßnahmen.
Teil 2: "Integration von Aussiedlern und Rückkehrern"
Die Bereiche entsprechen denen von Teil 1.
Teil 3: "Integration und Reintegration weiterer sozialer Gruppen, die aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt sind"
Teil 3 umfaßt folgende Bereiche:
1. Strafgefangene, Haftentlassene, straffällige Jugendliche;
2. Alleinstehende mit Kindern;
3. Personen in abgelegenen Berg- und Inselregionen;
4. Personen mit kulturellen und religiösen Besonderheiten;
5. Drogenabhängige nach dem Entzug.
Teil 4: "Gemeinsame Infrastruktur und Dienststellen"
Teil 4 umfaßt folgende Bereiche:
1. Ausbildung und ständige Qualifizierung von Lehrkräften und Führungskräften;
2. Pilotprojekte;
3. Sensibilisierung, Öffentlichkeitsarbeit, Vorbeugung;
4. Gemeinsame Infrastruktur und Ausrüstung.
Teil 5: "Umsetzung"
Teil 5 umfaßt folgende Bereiche:
1. vorbereitende Aktivitäten;
2. Studien zur Umsetzung und Feldstudien;
3. weitere Ausgaben für die Umsetzung des Programms.
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