GR-vi.3 Förderung von Arbeitgebern, die Behinderte beschäftigen
3.6.3.GR-vi.3 Förderung von Arbeitgebern, die Behinderte beschäftigen
3.6.3.1. Zielgruppe
Behinderte Personen, wie in Gesetz 2643/98 definiert.
3.6.3.2. Rechtsgrundlage
Gesetz 2643/98.
3.6.3.3. Inhalt
Förderung von Arbeitgebern über einen Zeitraum von insgesamt 36 Monaten mit einem Betrag von 7.000 GRD täglich für das erste Jahr. Im zweiten Jahr beträgt der Zuschuß 7.500 GRD täglich, während des dritten Jahres erhöht sich die Förderung auf 8.500 GRD.
Im Rahmen eines Teilzeitbeschäftigungsprogramms erhalten Arbeitgeber einen täglichen Zuschuß von 5.500 GRD für die Dauer von 36 Monaten bei der Einstellung von Personen, die Gruppen angehören, die von sozialem Ausschluß bedroht oder betroffen sind.
Zusätzlich werden die Arbeitgeber mit einem Betrag von bis zu 800.000 GRD für die Bereitstellung eines behindertengerechten Arbeitsumfeldes gefördert.. Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm ist die Arbeitslosigkeit des Behinderten vor seiner Einstellung. Während der Einarbeitungsphase (die auf die Einstellung folgenden drei Monate) wird eine Förderung von 300.000 GRD gewährt.
3.6.3.6. Finanzierung
OAED.
3.6.3.7. Dauer
Das Programm hat eine Laufzeit von drei Jahren zuzüglich ein Jahr ohne Förderung; es wird jedes Jahr neu aufgelegt.
3.6.3.8. Ergebnisse
(Quelle: Dienststelle für die Rehabilitation besonderer sozialer Gruppen der OAED)
EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J
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