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GR-vi.4 Förderung von behinderten Jungunternehmern (Neue Selbständige)
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3.6.4.GR-vi.4 Förderung von behinderten Jungunternehmern (Neue Selbständige)


3.6.4.1. Zielgruppe

Behinderte Personen, wie in Gesetz 2648/98 definiert, die ein eigenes Unternehmen gründen wollen.

3.6.4.2. Rechtsgrundlage

  • - Gesetz 1262/82;
  • - Gesetz 1545/85;
  • - Gesetz 1836/89, Art. 6, 7, 8;
  • - Gesetz 1892/90.

    3.6.4.3. Inhalt

    Behinderte Jungunternehmer erhalten einen Zuschuß von 4.300.000 bis 5.300.000 GRD für die Gründung eines eigenen Unternehmens im verarbeitenden Gewerbe, im Handels- oder Dienstleistungsbereich. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Geschlecht und dem Alter des Antragstellers sowie vom Sitz der Firmengründung und davon ab, ob der Grad der Behinderung 60 % übersteigt.

    3.6.4.6. Finanzierung

    OAED.

    3.6.4.7. Dauer

    Das Programm wird bisher auf zweijähriger Basis durchgeführt.

    3.6.4.8. Ergebnisse

    (Quelle: Dienststelle für die Rehabilitation besonderer sozialer Gruppen der OAED)

    Jahr Anzahl der
    Leistungsempfänger
    1996 30
    1997 35
    1998 40*

  • * Angabe geschätzt.

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