GR-vi.4 Förderung von behinderten Jungunternehmern (Neue Selbständige)
3.6.4.GR-vi.4 Förderung von behinderten Jungunternehmern (Neue Selbständige)
3.6.4.1. Zielgruppe
Behinderte Personen, wie in Gesetz 2648/98 definiert, die ein eigenes Unternehmen gründen wollen.
3.6.4.2. Rechtsgrundlage
- Gesetz 1262/82;
- Gesetz 1545/85;
- Gesetz 1836/89, Art. 6, 7, 8;
- Gesetz 1892/90.
3.6.4.3. Inhalt
Behinderte Jungunternehmer erhalten einen Zuschuß von 4.300.000 bis 5.300.000 GRD für die Gründung eines eigenen Unternehmens im verarbeitenden Gewerbe, im Handels- oder Dienstleistungsbereich. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Geschlecht und dem Alter des Antragstellers sowie vom Sitz der Firmengründung und davon ab, ob der Grad der Behinderung 60 % übersteigt.
3.6.4.6. Finanzierung
OAED.
3.6.4.7. Dauer
Das Programm wird bisher auf zweijähriger Basis durchgeführt.
3.6.4.8. Ergebnisse
(Quelle: Dienststelle für die Rehabilitation besonderer sozialer Gruppen der OAED)
EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J
II 27,
Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels – Belgien
GHK Consulting Ltd 30 St. Paul's Square, Birmingham. B3 1QZ
E-mail: eeo@ghkint.com