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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

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GR-vi.7 Förderung von Arbeitgebern, die Haftentlassene und straffällige Jugendliche beschäftigen
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3.6.7.GR-vi.7 Förderung von Arbeitgebern, die Haftentlassene und straffällige Jugendliche beschäftigen


3.6.7.1. Zielgruppe

Haftentlassene im Alter von 18 bis 65 Jahren, oder Personen im Alter von 16 bis 21 Jahren, gegen die Strafen oder Erziehungsmaßnahmen verhängt wurden.

3.6.7.2. Inhalt

Die Höhe der Zuschüsse, die Finanzierung, die Dauer und die Rechtsgrundlagen entsprechen denen der Maßnahme GR-vi.6 (Drogenabhängige). Auch die anderen unter GR-vi.6 aufgeführten Fördermöglichkeiten können für die Zielgruppe zur Anwendung kommen.

3.6.7.3. Dauer

Drei Jahre mit Förderung zuzüglich ein Jahr ohne Bezuschussung.

3.6.7.4. Ergebnisse

(Quelle: Dienststelle für die Rehabilitation besonderer sozialer Gruppen der OAED)

Jahr Vermittelte Arbeitsplätze
1996 60 (55 Haftentlassene,
5 straffällige Jugendliche)
1997 83 (65 Haftentlassene,
18 straffällige Jugendliche)
1998 120 (110 Haftentlassene,
10 straffällige Jugendliche)


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