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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

Basisinformationsberichte

GR-vii.1 EURES-Netzwerk
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3.7.1.GR-vii.1 EURES-Netzwerk


Griechische Staatsbürger, die als abhängig Beschäftigte oder Selbständige tätig sind, haben wie andere EU-Staatsangehörige das Recht in jedem anderen EU-Mitgliedstaat zu arbeiten, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die OAED kooperiert mit staatlichen Beschäftigungsorganen der Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraumes und ist Mitglied des EURES-Netzwerks, das die staatlichen Arbeitsverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten und der europäischen Freihandelszone einschließlich aller sich auf nationaler und internationaler Ebene mit Beschäftigungsfragen befassenden europäischen Partner miteinander verbindet und aktiviert.

Das EURES-Netzwerk wurde eingerichtet, um die Umsetzung der Grundprinzipien des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen, Humanressourcen und Kapital innerhalb der EU mit dem Ziel einer langfristigen und ausgeglichenen Entwicklung zu erleichtern. Im Rahmen eines die Arbeitsverwaltungen betreffenden operativen Konzeptes bietet das EURES-Netzwerk:

  • - Zugang zu einer Datenbank, die Angaben zum Angebot an und zur Nachfrage nach Arbeit in den EU-Ländern bereitstellt, um die Möglichkeiten, in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Arbeitsplatz zu finden, zu verbessern;
  • - Zugang zu einer Datenbank, die Informationen über Arbeits- und Lebensbedingungen sowie über die Entsprechungen der Berufsqualifikationen in anderen EU-Ländern liefert;
  • - besonders geschultes Personal (Euroberater), das die "Einsatzgruppe" des Netzwerkes bildet und das in den Hauptstädten Griechenlands wie auch in den anderen EU-Ländern vorhanden ist;
  • - on-line Kommunikation (E-mail über das Internet) zwischen den Euroberatern und dem EURES-Netzwerk.

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