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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

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GR-iii.9 Integriertes Förderprogramm mit speziellen Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose, Förderung von Unternehmen, Förderung von Jungunte
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3.3.9.GR-iii.9 Integriertes Förderprogramm mit speziellen Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose, Förderung von Unternehmen, Förderung von Jungunte


3.3.9.1. Ziel

Mit diesen Programmen werden Unternehmen gefördert, die Personen beschäftigen, die ihren Arbeitsplatz durch

a) Massenentlassungen oder

b) Umstrukturierung von Wirtschaftssektoren verloren haben.

3.3.9.2. Rechtsgrundlage

Gesetz 1262/82 Art. 29, Gesetz 1836/89, Gesetz 2639/98, Gesetz 2434/96.

3.3.9.3. Inhalt

Das Programm dient der Eingliederung spezieller Gruppen von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt und deren Förderung für eine Dauer von mindestens zwei Jahren. Die Maßnahme ist weiterhin darauf ausgerichtet, das Wachstum auf lokaler Ebene anzuregen, soziale Probleme infolge von Massenentlassungen zu bewältigen, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern und die Arbeitskräfte in ihren Heimatregionen zu halten.

Gefördert werden außerdem Jungunternehmer, die zuvor arbeitslos waren und aus einer der genannten Kategorien (a und b) stammen. Weitere Ziele des Integrierten Förderprogramms sind die Orientierung der Arbeitslosen, die Einleitung von Ausbildungsmaßnahmen sowie von Maßnahmen zur Förderung der regionalen Mobilität von Arbeitslosen, wenn der lokale Arbeitsmarkt nicht in der Lage ist, eine große Zahl von Arbeitslosen aufzunehmen.

3.3.9.4. Finanzierung

OAED.

3.3.9.5. Institutionelle Durchführung

OAED.

3.3.9.6. Dauer

Unbefristet.

3.3.9.7. Ergebnisse

Da es sich um ein neues Programm handelt, gibt es bislang noch nicht viele Bewerber.

Jahr Anzahl der Leistungsempfänger Ausgaben (in GRD)
1998 242 141.220.985


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