GR-vi.8 Förderprogramm für neue Selbständige (ehemalige Drogenabhängige)
3.6.8.GR-vi.8 Förderprogramm für neue Selbständige (ehemalige Drogenabhängige)
3.6.8.1. Zielgruppe
Ehemalige Drogenabhängige.
3.6.8.2. Rechtsgrundlage
- Gesetz 1262/82;
- Gesetz 1545/85;
- Gesetz 1836/89;
- Gesetz 1892/90;
- Gesetz 2434/96.
3.6.8.3. Inhalt
Ehemalige Drogenabhängige erhalten einen finanziellen Zuschuß zwischen 4.300.000 und 5.300.000 GRD für die Gründung eines eigenen Unternehmens im verarbeitenden Gewerbe, im Handels- oder Dienstleistungsbereich. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Geschlecht und Alter des Bewerbers ab.
3.6.8.4. Finanzierung
OAED.
3.6.8.5. Dauer
Bislang wird das Programm auf zweijähriger Basis durchgeführt.
3.6.8.6. Ergebnisse
(Quelle: Dienststelle für die Rehabilitation bestimmter sozialer Gruppen der OAED)
EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J
II 27,
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