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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

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GR-vi.9 Förderprogramm für neue Selbständige (Haftentlassene)
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3.6.9.GR-vi.9 Förderprogramm für neue Selbständige (Haftentlassene)


3.6.9.1. Zielgruppe

Haftentlassene.

3.6.9.2. Rechtsgrundlage

  • - Gesetz 1262/82;
  • - Gesetz 1545/85;
  • - Gesetz 1836/89;
  • - Gesetz 1892/90;
  • - Gesetz 2434/96.

    3.6.9.3. Inhalt

    Haftentlassene erhalten einen finanziellen Zuschuß zwischen 4.300.000 und 5.300.000 GRD wenn sie ein eigenes Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe, im Handels- oder Dienstleistungsbereich gründen. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Geschlecht und Alter des Bewerbers.

    3.6.9.4. Finanzierung

    OAED.

    3.6.9.5. Dauer

    Bislang wird das Programm auf zweijähriger Basis durchgeführt.

    3.6.9.6. Ergebnisse

    (Quelle: Dienststelle für die Rehabilitation bestimmter sozialer Gruppen der OAED)

    Jahr Zahl der Leistungsempfänger
    1996 10
    1997 15
    1998 30


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