GR-vi.10 Beschäftigungsprogramm im Rahmen des operativen Programms "Kampf gegen Ausschluß vom Arbeitsmarkt" (neue Arbeitsplätze und neue Selbst
3.6.10.GR-vi.10 Beschäftigungsprogramm im Rahmen des operativen Programms "Kampf gegen Ausschluß vom Arbeitsmarkt" (neue Arbeitsplätze und neue Selbst
3.6.10.1. Zielgruppe
Behinderte Personen, ehemalige Drogenabhängige, Haftentlassene, Immigranten und Personen griechischer Herkunft, zurückkehrende Roma oder andere Personen mit besonderem kulturellem Erbe sowie Bewohner unzugänglicher ländlicher Gebiete und Alleinerziehende.
3.6.10.2. Rechtsgrundlage
- Gesetz 1262/82, § 29;
- Gesetz 1836/89, §§ 6, 7 und 8;
- Gesetz 2434/96, § 6.
3.6.10.3. Inhalt
Das Beschäftigungsprogramm richtet sich insbesondere an Personen, die Bildungsmaßnahmen im Rahmen des Programmes "Kampf gegen sozialen Ausschluß" absolviert haben, die eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme folgender Förderungen darstellen:
- Neue Arbeitsplätze
Der Förderbetrag beläuft sich auf 7.000 GRD pro Tag (bis zu 8.000 GRD für Frauen, Haftentlassene, Teilnehmer im Alter von 45 Jahren und älter, Teilnehmer aus unzugänglichen ländlichen Regionen, ehemalige Drogenabhängige, straffällige Jugendliche und behinderte Personen).
- Neue Selbständige
Die finanzielle Förderung beträgt 3.000.000 GRD und kann sich auf bis zu 3.700.000 GRD für Teilnehmer aus den oben genannten sozialen Gruppen erhöhen.
3.6.10.4. Finanzierung
OAED und ESF.
3.6.10.5. Dauer
Zwei Jahre.
3.6.10.6. Ergebnisse
Da die Beschäftigungsphase noch nicht begonnen hat, liegen bislang noch keine Angaben vor.
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