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GR-vi.10 Beschäftigungsprogramm im Rahmen des operativen Programms "Kampf gegen Ausschluß vom Arbeitsmarkt" (neue Arbeitsplätze und neue Selbst
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3.6.10.GR-vi.10 Beschäftigungsprogramm im Rahmen des operativen Programms "Kampf gegen Ausschluß vom Arbeitsmarkt" (neue Arbeitsplätze und neue Selbst


3.6.10.1. Zielgruppe

Behinderte Personen, ehemalige Drogenabhängige, Haftentlassene, Immigranten und Personen griechischer Herkunft, zurückkehrende Roma oder andere Personen mit besonderem kulturellem Erbe sowie Bewohner unzugänglicher ländlicher Gebiete und Alleinerziehende.

3.6.10.2. Rechtsgrundlage

  • - Gesetz 1262/82, § 29;
  • - Gesetz 1836/89, §§ 6, 7 und 8;
  • - Gesetz 2434/96, § 6.

    3.6.10.3. Inhalt

    Das Beschäftigungsprogramm richtet sich insbesondere an Personen, die Bildungsmaßnahmen im Rahmen des Programmes "Kampf gegen sozialen Ausschluß" absolviert haben, die eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme folgender Förderungen darstellen:

  • - Neue Arbeitsplätze

    Der Förderbetrag beläuft sich auf 7.000 GRD pro Tag (bis zu 8.000 GRD für Frauen, Haftentlassene, Teilnehmer im Alter von 45 Jahren und älter, Teilnehmer aus unzugänglichen ländlichen Regionen, ehemalige Drogenabhängige, straffällige Jugendliche und behinderte Personen).

  • - Neue Selbständige

    Die finanzielle Förderung beträgt 3.000.000 GRD und kann sich auf bis zu 3.700.000 GRD für Teilnehmer aus den oben genannten sozialen Gruppen erhöhen.

    3.6.10.4. Finanzierung

    OAED und ESF.

    3.6.10.5. Dauer

    Zwei Jahre.

    3.6.10.6. Ergebnisse

    Da die Beschäftigungsphase noch nicht begonnen hat, liegen bislang noch keine Angaben vor.


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