Allgemeines
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1.1.Allgemeines


Die Verantwortlichkeiten im Bereich der Arbeitsmarktpolitik erstrecken sich auf verschiedene Ministerien:

  • - das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft (Bildung und berufliche Bildung),
  • - das Wirtschaftsministerium (Strukturpolitik),
  • - das Finanzministerium (Haushaltspolitik und Reduzierung der Steuerbelastung); und
  • - das Ministerium für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung (angebots- und nachfrageseitige Arbeitsmarktpolitik).

    Bis zu einem gewissen Grad sind außerdem die Ministerien für Landwirtschaft, Natur und Fischfang, Bau, Raumplanung und Umwelt, Transport und Öffentliche Arbeiten und einige andere Ministerien eingebunden.

    Das Ministerium für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung (SZW) ist verantwortlich für die Koordination der niederländischen Arbeitsmarktpolitik. Schon immer konzentriert sich die Politik dieses Ministeriums besonders auf die Angebotsseite der Arbeitsmarktpolitik. Seit Beginn der neunziger Jahre wurde auch die Ermunterung von Arbeitgebern, gering qualifizierte und gering bezahlte Arbeitnehmer einzustellen, ein wichtiger Bestandteil seiner Politiken.

    Neben den Ministerien wirken eine Reihe von anderen Akteuren an der Realisierung der Arbeitsmarktpolitik mit. Die örtlichen Behörden sind für die Einführung verschiedener zusätzlicher und geförderter Beschäftigungsprogramme zuständig. Die Sozialversicherungsagenturen sind damit betraut, arbeitslose und arbeitsbehinderte Personen, die Sozialhilfe beziehen, zu aktivieren. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände konkretisieren, unter anderem im Rahmen von Tarifverträgen (CAOs), Arbeitsmarktziele. Die Staatliche Arbeitsverwaltung (Arbvo) hat die Aufgabe, Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt abzustimmen und sich dabei besonders auf schwervermittelbare Arbeitsuchende zu konzentrieren.


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