Im Jahr 1991 wurde die Staatliche Arbeitsverwaltung (Arbeidsvoorziening - Arbvo) von einem General-Direktorat des Ministeriums für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung in eine unabhängige Einrichtung umgewandelt. Im Arbeitsverwaltungsgesetz, das am 1. Januar 1997 in Kraft trat, ist ihre Aufgabe wie folgt beschrieben: "Die Staatliche Arbeitsverwaltung strebt die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt an, insbesondere richtet sich ihr Dienstleistungsangebot an schwer zu vermittelnde Arbeitsuchende."
Um das oben genannte Ziel zu erreichen, führt die Staatliche Arbeitsverwaltung die folgenden Aufgaben durch:
a) für jeden Arbeitsuchenden und Arbeitgeber:
b) für schwervermittelbare Arbeitsuchende:
c) für Arbeitgeber:
Jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitsuchende kann auf jedem Arbeitsamt ein breites und einheitliches Dienstleistungsangebot in Anspruch nehmen. Die Grundangebote für Arbeitgeber und Arbeitsuchende (aufgeführt unter Punkt a) sind gebührenfrei.
Weiterhin können Arbeitgeber ein breites Spektrum zusätzlicher Dienstleistungen gegen Gebühr in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel intensive Einstellungs- und Auswahlverfahren, Beratung in Auswahl- und Tauglichkeitsfragen, Beratung in Personal- und Ausbildungsfragen sowie Beratung auf dem Gebiet des Personalmanagements, Projekt- und Vertragsschulung und Outplacement.
Die Staatliche Arbeitsverwaltung hat außerdem weitere Aufgaben, z.B. Anträge zur Bewilligung von Entlassungen von Arbeitnehmern sowie Anträge für die Vermittlung in subventionierte Beschäftigung.
Genehmigungen für Zeitarbeitsfirmen sind seit dem 1. Juli 1998 nicht länger nötig. Die diesbezügliche Verantwortlichkeit der Arbeitsverwaltung wurde abgeschafft; gegenwärtig ist sie noch mit den obligatorischen Genehmigungen für Vermittlungsagenturen befaßt.
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