Ziele und Aufgaben
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1.3.1.Ziele und Aufgaben


Im Jahr 1991 wurde die Staatliche Arbeitsverwaltung (Arbeidsvoorziening - Arbvo) von einem General-Direktorat des Ministeriums für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung in eine unabhängige Einrichtung umgewandelt. Im Arbeitsverwaltungsgesetz, das am 1. Januar 1997 in Kraft trat, ist ihre Aufgabe wie folgt beschrieben: "Die Staatliche Arbeitsverwaltung strebt die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt an, insbesondere richtet sich ihr Dienstleistungsangebot an schwer zu vermittelnde Arbeitsuchende."

Um das oben genannte Ziel zu erreichen, führt die Staatliche Arbeitsverwaltung die folgenden Aufgaben durch:

a) für jeden Arbeitsuchenden und Arbeitgeber:

  • - Aufbau und Unterhaltung einer landesweiten Organisation für die öffentliche Vermittlung von Arbeitsuchenden;
  • - Erfassung und Klassifikation von Arbeitsuchenden;
  • - Erfassung von freien Stellen;
  • - Angebot einer Anzahl angemessener freier Stellen für Arbeitsuchende;
  • - Angebot einer angemessenen Anzahl von Arbeitsuchenden für freie Stellen;
  • - Sammlung und Auswertung von Informationen, die Entwicklungen des Arbeitsmarktes betreffen;
  • - Information und Beratung in Arbeitsmarktfragen, Bildungs- und Berufsberatung sowie Ausbildung;

    b) für schwervermittelbare Arbeitsuchende:

  • - Vorbereitung auf die Integration in den Arbeitsmarkt, insbesondere durch Ausbildungsmaßnahmen;
  • - besondere Vermittlungsbemühungen;

    c) für Arbeitgeber:

  • - die Bereitstellung von Dienstleistungen, die eine Besetzung schwervermittelbarer freier Stellen ermöglichen.

    Jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitsuchende kann auf jedem Arbeitsamt ein breites und einheitliches Dienstleistungsangebot in Anspruch nehmen. Die Grundangebote für Arbeitgeber und Arbeitsuchende (aufgeführt unter Punkt a) sind gebührenfrei.

    Weiterhin können Arbeitgeber ein breites Spektrum zusätzlicher Dienstleistungen gegen Gebühr in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel intensive Einstellungs- und Auswahlverfahren, Beratung in Auswahl- und Tauglichkeitsfragen, Beratung in Personal- und Ausbildungsfragen sowie Beratung auf dem Gebiet des Personalmanagements, Projekt- und Vertragsschulung und Outplacement.

    Die Staatliche Arbeitsverwaltung hat außerdem weitere Aufgaben, z.B. Anträge zur Bewilligung von Entlassungen von Arbeitnehmern sowie Anträge für die Vermittlung in subventionierte Beschäftigung.

    Genehmigungen für Zeitarbeitsfirmen sind seit dem 1. Juli 1998 nicht länger nötig. Die diesbezügliche Verantwortlichkeit der Arbeitsverwaltung wurde abgeschafft; gegenwärtig ist sie noch mit den obligatorischen Genehmigungen für Vermittlungsagenturen befaßt.


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