Die Staatliche Arbeitsverwaltung kooperiert eng mit allen Akteuren, die am Arbeitsmarkt aktiv sind, d.h. den Organisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Zeitarbeitsfirmen, Bildungsinstitutionen, Sozialdiensten der Kommunen und anderen Sozialversicherungsagenturen. Mittels dieser Kontakte kann die Staatliche Arbeitsverwaltung bereits in einem frühen Stadium neue Möglichkeiten erkennen und deshalb vollständig nutzen. Kooperationsvereinbarungen mit Institutionen wie dem MKB-Niederlande (Interessenverband der kleinen und mittleren Unternehmen) der GAK (Vereinigte Industrieversicherungsverwaltung), der USZO (Verwaltungskörperschaft für Sozialversicherungsverordnungen im Öffentlichen Dienst und im Bildungswesens) und der GUO (Gemeinsame Verwaltungsbehörde für Sozialversicherungsverordnungen) spielen eine wesentliche Rolle.
Das Ministerium für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung regt für eine Reihe von Jahren eine intensivere Kooperation zwischen der staatlichen Arbeitsverwaltung, den Sozialversicherungsagenturen und den kommunalen Sozialdiensten auf Basis des Projektes "Kooperation Arbeit und Einkommen" (Samenwerking Werk en Inkomen - SWI) an.
Das Ministerium erwartet vom SWI-Prozeß die Verbindung der Umstrukturierung der Sozialversicherungsgesetzgebung mit der Modernisierung der Reintegrationsinstrumente (wie beispielsweise Gesetz zur Beschäftigung von Arbeitsuchenden [WIW] und Gesetz zur Wiedereingliederung arbeitsbehinderter Personen [REA]: siehe Kapitel III, NL-v.7 und NL-v.8) und mit der Einführung der marktorientierten Umsetzung des Arbeitnehmerversicherungssysteme (vgl. Kapitel I, 7.).
Weiterhin kooperiert die Staatliche Arbeitsverwaltung mit einem Konsortium der Zeitarbeitsfirmen, um die Vorteile des flexiblen Beschäftigungsmarkts zu nutzen. Außerdem ist die Kooperation mit der Nachfrageseite des Arbeitsmarktes von großer Bedeutung. Nur durch gute Beziehungen zu den Arbeitgebern hat die Staatliche Arbeitsverwaltung Zugang zu den notwendigen freien Stellen. Enge Kontakte zu den einzelnen Sektoren und Branchen vergrößern die Möglichkeiten der Staatlichen Arbeitsverwaltung, sich erfolgreich auf die nationalen und regionalen Entwicklungen der Wirtschaftssektoren einzustellen.
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