Dienstleistungen der Arbeitsämter
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1.3.4.Dienstleistungen der Arbeitsämter


Das nationale Netzwerk von mehr als 200 Arbeitsämtern stellt einen wesentlichen Bestandteil der Staatlichen Arbeitsverwaltung dar. Jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitsuchende kann in jedem Arbeitsamt ein umfangreiches und einheitliches Dienstleistungsangebot wahrnehmen. Die grundlegenden Angebote für Arbeitsuchende sind Erfassung, Information, Beratung und Vermittlung. Diese Dienstleistungen sind gebührenfrei. Zusätzlich können sofort vermittelbare Kunden Karriereberatungen erhalten, an einer Fähigkeitseinstufung oder einem Bewerbungstraining teilnehmen. Diese Angebote sind jedoch nicht gebührenfrei.

Arbeitsuchende, die nicht sofort vermittelbar sind, genießen die besondere Aufmerksamkeit der Arbeitsämter. Auf Basis eines marktorientierten Ansatzes suchen die Arbeitsämter nach Möglichkeiten, sie so schnell wie möglich zu vermitteln. In Abstimmung mit den Sozialhilfebehörden und dem betroffenen Arbeitsuchenden sucht das Arbeitsamt nach der geeigneten Bildungsmaßnahme und kümmert sich um die Finanzierung.

Die grundlegenden Dienstleistungen für die Arbeitgeber bestehen aus Informationen über freie Stellen und den Arbeitsmarkt, Registrierung und Umgang mit freien Stellen sowie die Auswahl geeigneter Kandidaten. Zudem können Arbeitgeber ein umfassendes Angebot zusätzlicher Dienstleistungen in Anspruch nehmen, z.B. besonders aufwendige Bewerbersuche und -auswahl, Einstellungs- und Eignungsberatung, Beratung in Personalplanung, Projekt- und Vertragsschulungen sowie Outplacement. Diese Dienstleistungen sind nicht gebührenfrei.

Zu Beginn der neunziger Jahre richteten sich die Wiedereingliederungsbemühungen der Arbvo grundsätzlich auf "Zielgruppen" (wie Langzeitarbeitslose, ethnische Minderheiten und Reintegration von Frauen). Im Laufe der Zeit wurde offensichtlich, daß diese Politik nicht zu einer effektiven Verteilung der finanziellen und anderen Ressourcen führen würde, da zum einen die Zielgruppenpersonen in unterschiedlichem Maß mit geringen Chancen konfrontiert sind und zum anderen viele "problematische" Arbeitsuchende außerhalb dieser Zielgruppen existieren.

Mitte der neunziger Jahre wuchs das Bewußtsein darüber, daß es besser wäre, den individuellen "Abstand vom Arbeitsmarkt" der Arbeitsuchenden zu beurteilen und sie entsprechend zu klassifizieren und bestimmten Phasen zuzuordnen. Diese Vorgehensweise würde eine effektivere Nutzung der vorhandenen knappen Mittel erlauben, was für Klienten und Gesellschaft gleichermaßen von Vorteil wäre.

In den letzten Jahren erwies es sich als problematisch, daß unterschiedliche Beurteilungsmethoden für den "Abstands zum Arbeitsmarkt" eingeführt worden waren, was bedeutete, daß von verschiedenen ausführenden Organen unterschiedliche Fragen formuliert wurden, wobei jeder Akteur seine eigenen Kriterien anlegte. Große Unterschiede konnten sogar in den verschiedenen Bereichen eines einzigen Akteurs auftauchen.

Vor diesem Hintergrund wurde 1996 die Entwicklung eines landesweit anzuwendenden Instruments zur "Klassifikation von Arbeitsuchenden" (JCI) angestoßen, um die bestehende unbrauchbare Vielfalt zu beenden. Das JCI ist ein "Instrument zur Phaseneinteilung", mit dem alle Arbeitsuchenden unter gleichen Bedingungen beurteilt werden und das einen wechselseitigen Informationsaustausch zwischen den Akteuren ermöglicht. Seit Januar 1999 ist das JCI in allen Regionen des Landes in Kraft.

Mit der Phaseneinteilung des JCI wird beabsichtigt

  • - maßgeschneiderte Dienstleistungen zu einem frühen Zeitpunkt anzubieten;
  • - Klienten über ihre Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt besser zu informieren; und
  • - schließlich den Vorrang von Arbeit vor (Unterstützungs-)Einkommen hervorzuheben.

    Die Zuordnung zu einer "Phase" aufgrund der Beurteilung der Arbeitsuchenden und Leistungsempfänger im Hinblick auf ihren "Abstand zum Arbeitsmarkt" (d.h. die Möglichkeit, Arbeit zu finden) ist der erste Schritt bei der Festlegung des kürzesten Weges in Beschäftigung. Die Phaseneinteilung zielt insbesondere auf die Unterstützung der Klienten, Arbeit zu finden oder ihre Chancen bei selbständiger Arbeitsuche zu erhöhen.

    Ein bei der Arbvo oder einem "Zentrum für Arbeit und Einkommen" (CWI, den niederländischen one-stop-shops; siehe auch Kapitel I, 6. und 7.) registrierter Arbeitsuchender durchläuft einen "administrativen Aufnahmeprozeß". Seit Januar 1999 wird zusätzlich zur Erfassung der grundlegenden persönlichen Informationen durch den Arbeitsberater direkt die JCI-Profilierungsmethode angewandt, um den individuellen "Abstand zum Arbeitsmarkt" bei den einzelnen Arbeitsuchenden schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt zu beurteilen. Das JCI sieht eine "Globaleinteilung" (Global Phasing - GPh) der Klienten in "Phase 1", "Phase 4" oder "Phase wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt" vor. Eine genauere Kategorisierung der Personen, die den beiden letztgenannten Phasen zugeordnet werden, findet zu einem späteren Zeitpunkt nach den ausgefeilteren Techniken der "qualifizierenden Aufnahme" (Qualifying Intake - QI) statt.

    Die vier möglichen Phasen sind folgendermaßen definiert:

    Phase 1: Der Arbeitsuchende wird für eine direkte Vermittlung als geeignet angesehen.

    Verfügbare Instrumente: Information und Beratung; Vermittlung in freie Stellen.

    Phase 2: Um eine Arbeit aufnehmen zu können sind einige, weniger als ein Jahr in Anspruch nehmende, Verbesserungen notwendig.

    Verfügbare (zusätzliche) Instrumente: beispielsweise Bewerbungstraining, Umschulung.

    Phase 3: Um eine Arbeit aufnehmen zu können, ist eine umfassende, länger als ein Jahr dauernde Verbesserung durch verbundenen und abgestimmten Einsatz verschiedener Arbeitsmarktinstrumente notwendig.

    Verfügbare (zusätzliche) Instrumente: Anwendung des Gesetzes zur Beschäftigung von Arbeitsuchenden (WIW).

    Phase 4: Kaum eine Chance der Arbeitsaufnahme. Bei der betreffenden Person bestehen große persönliche Hindernisse, die die Möglichkeit in absehbarer Zeit eine Arbeit zu finden, ernsthaft einschränken. Zunächst benötigt diese Person Instrumente, die Aktivierung, Hilfe oder Betreuung bereitstellen, und es können die Dienstleistungen der Arbvo zum Einsatz kommen.

    Die Resultate der "Globaleinteilung" und "qualifizierenden Aufnahme" bestimmen die Dienstleistungen (z.B. die Gestaltung eines möglichen Aktionsplanes), die für den Arbeitsuchenden zur Verfügung stehen. Nach der Genehmigung eines vorgeschlagenen individuellen Aktionsplans durch eine der ausführenden Sozialversicherungsagenturen, wird der Plan konkretisiert. In diesen Prozeß ist der Arbeitslose einbezogen. Während der Durchführung des konkreten Plans wird der Arbeitslose von einem Arbvo-Mitarbeiter beraten und die Fortschritte bei der Umsetzung des Planes werden mit dem Arbeitsuchenden in regelmäßigen Abständen besprochen. Die Dauer individueller Aktionspläne hängt von deren Inhalt ab und kann zwischen sechs Monaten und zwei Jahren variieren. Die Pläne können Beurteilung, Bewerbungstraining, berufliche Bildung oder Umschulung, Berufsberatung, Arbeitserfahrung usw. beinhalten.

    Das letztendliche Ziel der staatlichen Arbeitsverwaltung und der Zentren für Arbeit und Einkommen besteht darin, mittels Ausbildung und Beratung so viele Klienten wie möglich aus den Phasen 2 und 3 in die Phase 1 überzuleiten und sie so in den Arbeitsmarkt zu reintegrieren. Das gegenwärtige Ziel ist, 60 % der Arbeitslosen nach Abschluß ihres Aktionsplanes in reguläre Beschäftigung zu vermitteln.


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