Die Finanzierung der Staatlichen Arbeitsverwaltung besteht aus:
Der staatliche Beitrag wird vom Ministerium für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung zugewiesen. Dieser Beitrag besteht aus zwei Komponenten, einem Grundbetrag und einem leistungsbezogenen Betrag. Der Grundbetrag (540 Mio. NLG in 1999) ist für die Basisdienstleistungen vorgesehen. Der leistungsbezogenene Betrag (629 Mio. NLG in 1999) steht in Zusammenhang mit der Durchführung der Aufgaben, die sich an schwervermittelbare Arbeitsuchende richten bzw. schwer zu besetzende Stellen betreffen. Der Umfang der verschiedenen Budgets wird jährlich zwischen dem Minister für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung und der zentralen Verwaltung der Arbeitsverwaltung ausgehandelt. Der staatliche Beitrag für 1999 beträgt insgesamt 1,2 Mrd. NLG.
Weitere Einnahmen ergeben sich aus gebührenpflichtigen Dienstleistungen. Teile davon stammen aus den Zuweisungen der kommunalen Sozialdienste (GSD) und den Sozialversicherungsagenturen (Uvi) . Diese Institutionen haben ein Budget zur Verfügung, das sie gegenwärtig für Zuweisungen an die Staatliche Arbeitsverwaltung verwenden müssen, mit dem Ziel, die Marktchancen schwervermittelbarer Arbeitsuchender zu verbessern. Die dafür vorgesehenen Mittel beliefen sich 1999 auf 154 Mio. NLG. Der Minister für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung hat das Parlament vor kurzem über seine Absicht informiert, die Verpflichtung der GSDs und Uvis, Leistungen bei der staatlichen Arbeitsverwaltung zu erwerben, zum 1. Januar 2000 abzuschaffen. Zum Teil handelt es sich bei den Einnahmen aber auch um Vergütungen für zusätzliche Dienstleistungen für individuelle Arbeitsuchende, Arbeitgeber, Branchenorganisationen etc. Diese Vergütungen dienen der Kostendeckung für die entsprechenden Ausgaben der Staatlichen Arbeitsverwaltung, dürfen aber auch kommerzieller Art sein.
Weitere Einnahmen stammen zu einem großen Teil aus dem Europäischen Sozialfonds. Die Staatliche Arbeitsverwaltung ist der Partner, der Ziel 3 des Europäischen Sozialfonds durchführt sowie den ESF-Anteil an den Zielsetzungen 1, 2 und 5b des Strukturfonds und die kommunalen Initiativen KONVER, URBAN, MKB und LEADER verwaltet. Insgesamt handelte es sich 1998 dabei um ein Volumen von mehr als 550 Mio. NLG. Es existiert eine Vereinbarung, daß ca. 120 Mio. NLG des ESF-Budgets für Aktivitäten der Staatlichen Arbeitsverwaltung verwendet werden können.
Die staatliche Arbeitsverwaltung hat 1997 einen Prozeß der Umwandlung von "aufwandsbezogener Finanzierung" hin zu "leistungsbezogener Finanzierung" begonnen. Die leistungsbezogene Finanzierung wurde 1998 weiter entwickelt. Im Rahmen dieses Prozesses müssen die regionalen Stellen der Arbvo eine Verbindung zwischen Nachfrage auf dem Markt, Möglichkeiten für die Leistungserbringung, den entstehenden operationalen Kosten und den notwendigen Finanzmitteln (wie staatliche Beiträge, bezahlte/kommerzielle Dienstleistungen oder andere Einnahmen/ESF) herstellen. Auf Basis dieser "leistungsbezogenen" Verwaltungsphilosophie hat die staatliche Arbeitsverwaltung 1998 eine Reihe von Beobachtungsaktivitäten begonnen.
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