Die Staatliche Arbeitsverwaltung umfaßt eine zentrale Verwaltung, eine allgemeine Geschäftsführung, Regionalverwaltungen und Regionalgeschäftsführungen.
Die Aufgaben der zentralen Verwaltung sind:
Die zentrale Verwaltung besteht aus neun Mitgliedern, einschließlich Vorsitzendem und drei stellvertretenden Mitgliedern. Die Mitglieder werden durch königlichen Erlaß ernannt. Drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende und ein stellvertretendes Mitglied, werden vom Minister für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung nominiert.
Jeweils drei Mitglieder und ein stellvertretendes Mitglied werden von den Verbänden der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Ernennung vorgeschlagen.
Jedes Mitglied hat eine Stimme, die Mitglieder sind nicht weisungsgebunden. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefällt.
Das Staatliche Arbeitsverwaltungsgesetz aus dem Jahr 1997 beendete unter anderem die administrative Repräsentation einer Reihe von Staatsministerien (z.B. der Ministerien für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung und für Bildung, Kultur und Wissenschaft) in der zentralen Verwaltung der Staatlichen Arbeitsverwaltung.
Die allgemeine Geschäftsführung, die von der zentralen Verwaltung ernannt wird, unterstützt diese bei der Ausübung ihrer Funktionen. Unter der Verantwortung der zentralen Verwaltung hat die allgemeine Geschäftsführung folgende Aufgaben:
Bei der Durchführung dieser Aufgaben wird die allgemeine Geschäftsführung auf nationaler Ebene unterstützt von:
Der interne Stab arbeitet in erster Linie an Strategie- und Politikentwicklung, Kontrolle, Personalplanung und -entwicklung, Rechtsfragen, Kommunikation und Qualitätskontrolle.
Die Abteilung für Allgemeine und Technische Dienstleistungen, die in eine Zentrale und sechs regionale Unterabteilungen gegliedert ist, unterstützt die Geschäftsführung in allgemeinen und technischen Fragen in folgenden Bereichen:
Innerhalb der Staatlichen Arbeitsverwaltung operieren 18 Regionalverwaltungen und 18 regionale Geschäftsführungen. Die Aufgaben der Regionalverwaltungen entsprechen auf regionaler Ebene denjenigen der zentralen Verwaltung auf nationaler Ebene.
Eine Regionalverwaltung besteht aus
Die Mitglieder (und der Vorsitzende) werden von der zentralen Verwaltung ernannt.
Die regionale Geschäftsführung unterstützt die Regionalverwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Aufgaben der regionalen Geschäftsführung entsprechen den Aufgaben der allgemeinen Geschäftsführung auf nationaler Ebene, sind aber auf die regionale Ebene der Staatlichen Arbeitsverwaltung beschränkt.
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