Andere Vermittlungsinstitutionen auf dem Arbeitsmarkt
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1.3.6.Andere Vermittlungsinstitutionen auf dem Arbeitsmarkt


Zusätzlich zur Staatlichen Arbeitsverwaltung ist ein bereits gut entwickelter und immer noch wachsender Sektor von Agenturen für Vermittlungsdienste entstanden. Dieser Sektor wird bis zu einem gewissen Grad durch ein Lizenzsystem reguliert und überwacht. In den Niederlanden wird unterschieden zwischen privater Vermittlung im strengen Sinne des Wortes und zeitweiliger Arbeitsvermittlung, bei der eine bestimmte Firma (oder eine andere Institution) Arbeitnehmer verleiht, dabei jedoch einen flexiblen Arbeitsvertrag mit ihnen unterhält. Das Lizenzsystem für zeitweilige Arbeitsvermittlung (TBA) wurde zum 1. Juli 1998 abgeschafft, während das Lizenzsystem für private Vermittlung im strengeren Sinne (einmalige Vermittlung, kein Beschäftigungsverhältnis mit der vermittelnden Agentur) weiter besteht (siehe Kapitel II, 1.4.2 und 1.4.3). Das Lizenzsystem ist so großzügig gehalten, daß die Zunahme von Privatinitiativen nicht behindert wird.

Der Bereich der Vermittlungsdienstleistungen weist eine beträchtliche Firmenvielfalt auf: Einige sind auf Vermittlung spezialisiert, andere auf Anwerbung und Auswahl, wieder andere auf die Verleihung von Arbeitnehmern. Jede dieser drei Hauptdienstleistungsformen gliedert sich in verschiedene Varianten auf. Erwähnenswert ist auch, daß sich in der jüngsten Zeit Firmen herausgebildet haben, die eine Kombination verschiedener Dienstleistungsformen auf dem Markt anbieten.

Obschon sie gewiß nicht identisch sind, ist eine eindeutige Unterscheidung der Marktfunktionen von Leiharbeitsunternehmen und privaten oder öffentlichen Vermittlungsunternehmen weder hinsichtlich des Angebotes noch in bezug auf die Nachfrage des Marktes möglich; nicht zuletzt deshalb, weil etwa ein Drittel der Zeitarbeitsvermittlungen nach einiger Zeit zu regulären Arbeitsverträgen führt.


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