Die allgemeinen politischen Dezentralisierungstendenzen in vielen Politikbereichen haben dazu geführt, daß die Kommunen seit Ende der siebziger Jahre beträchtlichen Einfluß in der Arbeitsmarktpolitik gewonnen haben. Benachbarte Kommunen haben sich in regionalen Netzwerken zusammengeschlossen, um ihre Beteiligung an einigen Bereichen der Arbeitsmarktpolitik zu befördern.
Die Dezentralisierung innerhalb des Bildungssystems vergrößerte die Autonomie der verschiedenen Bildungsinstitutionen hinsichtlich der Ausarbeitung eigener Maßnahmen und stärkte den Einfluß der Kommunen. Die Kommunen erhalten von der Regierung ein jährliches Budget für Grundbildung und für allgemeine Erwachsenenbildung. Die Kommunen können selbst bestimmen, für welche Programme und für welche Anzahl von Teilnehmern sie diese Mittel verwenden.
Durch die Dezentralisierung im Wohlfahrtssystem wurden die Kommunen bei der Entwicklung lokaler Wohlfahrtsregelungen weitgehend unabhängig.
Es wurden viele Verbindungen zwischen kommunaler Bildungs- und Wohlfahrtspolitik und spezifischen lokalen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen geschaffen. Dabei sind besonders der Kampf gegen soziale Ausgrenzung und die Förderung der Teilnahme an Beschäftigung zu erwähnen.
Über ihre Abteilungen für Soziale Dienste (GSD) sind die Kommunen für die Verwaltung des Sozialhilfesystems verantwortlich. Aufgrund zunehmender Arbeitslosigkeit und einer wachsenden Anzahl alleinerziehender Haushalte ist die Zahl der Sozialhilfeempfänger in den siebziger und achtziger Jahren stark gestiegen, während in den neunziger Jahren ihre Anzahl stetig gesunken ist. Im Jahr 1999 bezogen etwa 400.000 Personen Leistungen von einer lokalen GSD.
Steigende Ausgaben für Sozialfürsorgeprogramme brachten zwangsläufig wachsende Verpflichtungen der Kommunen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik mit sich. Diese Verpflichtungen sind noch dringlicher geworden, seit die politischen Überlegungen zum Leistungssystem zunehmend auf die Aktivierung der Leistungsempfänger abzielen. Das Allgemeinen Sozialhilfegesetz (vgl. Kapitel II, 3.) verlangt von den Kommunen ausdrücklich, Bemühungen zur (Wieder-)Eingliederung der Leistungsempfänger in den Arbeitsmarkt vorzunehmen. Zu diesem Zweck werden ihnen zusätzliche finanzielle Mittel zu Verfügung gestellt.
Die Kommunen haben eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der "Strategie des Gesamtansatzes", mit der die Regierung Langzeitarbeitslosigkeit verhindern will (siehe Kapitel III, NL-v.9). Das Gesetz zur Beschäftigung von Arbeitsuchenden (WIW) aus dem Jahr 1997 war die niederländische Antwort auf die EU-Leitlinie 1. Als ersten Schritt, seine Ziele im Rahmen der EU-Leitinie 2 zu erreichen, stellte das Kabinett verschiedenen Institutionen und Organisationen für das Jahr 1999 zusätzliche Mittel in Höhe von 165 Mio. NLG zur Verfügung. Davon wurden insgesamt 50 Mio. NLG zur Aufstockung des WIW-Ausbildungs- und Aktivierungsbudgets der 25 großen Städte verwandt, die im Rahmen der "Großstadtpolitik" am "doorstartconvenant" beteiligt sind. Es wird erwartet, daß diese zusätzlichen Mittel, die den Kommunen für vorbeugende Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, in den kommenden Jahren noch ansteigen.
Die Kommunen spielen nicht nur bei vorbeugenden Maßnahmen, sondern auch bei der Intensivierung bereits bestehender aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen eine Rolle. In den vergangenen Jahren haben die Kommunen für die Wiedereingliederung von Sozialhilfeempfängern, arbeitslosen Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen in Beschäftigung, eigene Instrumente erhalten, die als Gesamtheit eine solide Basis für die Aktivierung des Bestandes und der Neuzugänge an Arbeitsuchenden darstellen sowie Anreize zum Verlassen der Sozialhilfeprogramme schaffen.
Zu diesen Instrumenten gehören:
Die Regierung ist sich der Tatsache bewußt, daß ein Gesamtansatz aus Aktivierung/Wiedereingliederung und Beratung eine angemessene direktive Rolle der Kommunen erfordert, was unter anderem die Koordinierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente anderer Akteure, wie öffentliche und private Organisationen im Bereich der Wiedereingliederung, die Sozialversicherungsagenturen und die sektoralen Sozialpartner umfaßt.
Es steht zu erwarten, daß zukünftig dem WIW-Haushalt mehr Ressourcen für die Reintegration zur Verfügung gestellt werden, was unter anderem die "Einkaufsmittel" der 86 größeren Kommunen und den kommunalen leistungsbezogenen Haushalt der staatlichen Arbeitsverwaltung einschließt. Dies ist eine Konsequenz der vorgesehenen Umsetzung der Kabinettsvorlage hinsichtlich zukünftiger Strukturen bei der Durchführung von "Arbeit und Einkommen" (Suwi-Prozeß, siehe Kapitel I, 6.).
Das Kabinett beabsichtigt darüber hinaus, die unterschiedlichen Haushaltsmittel, die für die Wiedereingliederung zur Verfügung stehen, durch die Einrichtung eines "Fonds für Arbeit und Einkommen" zusammenzufassen. Dieser Fonds soll den Kommunen größere Freiheit und finanzielle Anreize bei der Verwirklichung einer effektiven Reintegrationspolitik gewähren.
Die Regierung hat 1998 eine Intensivierung der "Großstadtpolitik" angekündigt, und im Kabinett wurde ein besonderer Minister für diesen Politikbereich ernannt. Weiterhin haben sich die Regierung und die 25 größeren Städte 1998 auf eine Verlängerung des "Convenant" im Rahmen der "Großstadtpolitik" für die Jahre 1999 bis 2003 geeinigt. Diese Politik zielt auf die Stärkung der sozialen, wirtschaftlichen und physischen Infrastruktur derjenigen Städte, die sich speziellen "Großstadtproblemen" gegenübersehen, und fügt dem Ansatz der Regierung einen regionalen Aspekt hinzu. Die im Rahmen der "Großstadtpolitik" am sogenannten "doorstartconvenant" beteiligten Kommunen erhalten zusätzliche Finanzmittel und politischen Freiraum zur Verstärkung ihrer Steuerungsfunktion, z.B. hinsichtlich des Arbeitsmarktes. Zu den Zielen der "Großstadtpolitik" gehören der Kampf gegen und die Verhinderung von (Langzeit-)Arbeitslosigkeit, die soziale Aktivierung von Personen außerhalb des Arbeitsmarktes, die Wiedereingliederung von ethnischen Minderheiten angehörenden Jugendlichen und die Förderung des Unternehmertums.
Grundsätzlich spielen die Kommunen auch eine herausragende Rolle im Prozeß "Kooperation Arbeit und Einkommen" (SWI), der insbesondere auf (Wieder-)Eingliederung zielt (siehe Kapitel I, 7.).
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