Im März 1997 trat das "Gesetz zur Organisation der Sozialversicherung" in Kraft (Osv, 1997). Mit dem Gesetz wurden die Berufsgenossenschaften (Bedrijfsverenigingen) von ihren Aufgaben im Hinblick auf die Umsetzung der Sozialversicherungssysteme entbunden, was eine Verlagerung des Akzents von der sektoralen auf die regionale Ebene bedeutete. Die Verantwortung für die Durchführung sowie für die Beitragserhebung und -verteilung ging an das Nationale Institut für Sozialversicherungen (Landelijk instituut sociale verzekeringen - Lisv) über. Das Lisv ist drittelparitätisch besetzt und hat einen unabhängigen Vorsitzenden.
Das Lisv ist verpflichtet, die tatsächliche Umsetzung der Sozialversicherung der Beschäftigten an die sogenannten "Sozialversicherungsagenturen" (Uvis) abzugeben. Diese Agenturen sind private Institutionen, die - wenn sie spezifische Kriterien erfüllen - vom Ministerium für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung anerkannt werden. Eine solche Organisation kann Teil einer Holdinggesellschaft sein, die auch andere wirtschaftliche Ziele verfolgt, jedoch nur unter der Bedingung, daß eine adäquate Trennung der öffentlichen (die Verwaltung der Sozialversicherung) und der übrigen Geschäftsfelder existiert. Im Augenblick gibt es fünf Verwaltungseinrichtungen für die Umsetzung der Sozialversicherungssysteme (Cadans, GAK-Niederlande, GUO, SFB und USZO). Bei sektorspezifischen Punkten der Umsetzung kann das Lisv von sogenannten Sektorenräten beraten werden, d.h. von Gremien, die mit Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite auf sektoraler Ebene besetzt sind.
Neben der Verantwortung für die Verwaltung der Sozialversicherungen der Beschäftigten und seiner Rolle als Auftraggeber für die verschiedenen Sozialversicherungsagenturen, die die Sozialversicherungssysteme für die Beschäftigten umsetzen, hat das Lisv weitere gesetzlich übertragene Aufgaben. Die wichtigsten sind:
Das Lisv und die Sozialversicherungsagenturen werden von einer unabhängigen Behörde kontrolliert, dem "Aufsichtsrat für Sozialversicherungen" (College van toezicht sociale verzekeringen - Ctsv). Der Ctsv kontrolliert die Effizienz und die Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften bei der Umsetzung der staatlichen Sozialversicherungsprogramme.
Die Verwaltungsorganisation der Sozialversicherungssysteme ist gegenwärtig stärker als in der Vergangenheit auf die Förderung aktivierender arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen konzentriert. Eine neue Entwicklung in dieser Hinsicht ist die Verantwortlichkeit des Lisv für die Umsetzung des "Gesamtansatzes" im Rahmen der Leitlinie 2 der europäischen Beschäftigungsstrategie. Das Lisv ist für die Wiedereingliederung derjenigen Personen verantwortlich, die Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben, da sie in der Vergangenheit gearbeitet und dadurch einen Leistungsanspruch im Rahmen des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung (WW, siehe auch Kapitel II, 3.) erworben haben.
Vor kurzem wurde die Möglichkeit geschaffen, auf experimenteller Basis Mittel aus der Arbeitslosenversicherung (WW) für Ausbildung usw. einzusetzen, um die Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosenunterstützung beziehenden Personen zu verbessern. Hinter diesem Vorgehen steht die Philosophie, daß Investitionen in die Zielgruppe zu einer kürzeren Inanspruchnahme von Arbeitslosenunterstützung führen könnten. Auf diese Weise könnten am Ende sowohl die beteiligten Arbeitslosen als auch die Sozialversicherungsagenturen von einem aktiven Einsatz passiver WW-Leistungen profitieren. Nach einer Evaluierung des Experiments wird über die Fortsetzung dieser Vorgehensweise auf geregelterer Basis entschieden werden.
Die Wiedereingliederungsmöglichkeiten für Personen mit Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, die einen Teil der Zielgruppe des "Gesamtansatzes" bilden, werden mit diesem Experiment ausgeweitet. Das Lisv kann aus Mitteln des Allgemeinen Arbeitslosigkeitshaushalts (Awf) Reintegrationspläne für Personen mit Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung einkaufen; für diesen Bereich stehen 1999 insgesamt 18 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Niederlande stehen gegenwärtig an der Schwelle einer großangelegten Reorganisation des Sozialversicherungssystems. Das Kabinett hat weitreichende Vorschläge zur Zusammenarbeit zwischen den ausführenden Organen der Sozialversicherung und der Arbeitsmarktpolitik unterbreitet (Structuur Uitvoering Werk en Inkomen - Suwi). Eine neue Struktur, mit deren Umsetzung für das Jahr 2001 gerechnet wird, ist gegenwärtig in Arbeit.
In der Vergangenheit wurde der Übergang aus Sozialversicherungsprogrammen in entlohnte Beschäftigung auf verschiedene Weise gefördert, meist jedoch durch Veränderung der Bedingungen (d.h. Höhe und Dauer) der Leistungen. Diesen Anpassungen aus der Vergangenheit folgend, wird der Schwerpunkt in den kommenden Jahren bei den Umsetzungsstrukturen der Sozialversicherungssysteme liegen. In seiner 1998 vorgelegten Regierungserklärung hat das gegenwärtige Kabinett diese Absicht umrissen.
Die Grundzüge des Vorschlags für eine neue Umsetzungsstruktur lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
Der Suwi-Prozeß darf nicht mit der "Kooperation Arbeit und Einkommen", der im nächsten Abschnitt beschrieben wird, verwechselt werden. Der grundlegende Unterschied der beiden Politikprozesse besteht darin, daß SWI schon vor einigen Jahren gestartet wurde und bescheidenere Ziele verfolgt. Mit der SWI wird grundsätzlich angestrebt, die Zusammenarbeit zwischen den Sozialversicherungsagenturen und den Arbeitsmarktinstitutionen zu verbessern, ohne jedoch die Institutionen als solche zu verändern. Im Gegensatz dazu wird mit der Umsetzung des Suwi-Vorschlages nicht nur die Kooperation zwischen diesen Einrichtungen weiter gestärkt, sondern auch die Natur der ausführenden Organe von Grund auf geändert. Durch die Einführung von Marktkräften in der Verwaltungs- und Umsetzungsstruktur der Sozialversicherungssysteme, verfolgt Suwi außerdem das Ziel, mehr Anreize für eine effiziente und effektive Reintegration der Arbeitslosen zu schaffen.
Im April 1999 führte das Kabinett seine 1998 in der Regierungserklärung formulierten Absichten in einem Suwi-Weißbuch weiter aus. Debatten mit dem Parlament, die vor kurzem (Juni 1999) zu diesem Weißbuch geführt wurden, zeigten, daß es eine breite politische Unterstützung des Vorschlages gibt, Marktkräfte im Bereich der Reintegration einzuführen. Dies bezieht sich auf die Entwicklung der "Zentren für Arbeit und Einkommen", die Dezentralisierung der "Klienten-/Kundschaft" und den Plan, die staatliche Arbeitsverwaltung zu teilen. Entstehen soll ein öffentlicher Teil, der Basisdienstleistungen für Arbeitsuchende im Rahmen der CWI anbietet, sowie ein privater Teil, der auf dem Markt mit anderen privaten Akteuren - wie beispielsweise Zeitarbeitsfirmen - um Reintegrations-Dienstleistungsverträge der dezentralisierten Klienten/Kunden (z.B. Sozialversicherungsagenturen) konkurriert. Demgegenüber stießen die Pläne von Suwi, Marktkräfte bei der Umsetzung der Sozialversicherungssysteme einzuführen, im Parlament auf ernsthafte Kritik. Diesbezüglich steht das Ergebnis noch nicht fest, und das Gesetzgebungsverfahren wird auch im Jahr 2000 fortgesetzt werden.
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