Kooperation bei Arbeit und Einkommen (SWI)
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1.7.Kooperation bei Arbeit und Einkommen (SWI)


Die staatliche Arbeitsverwaltung, die Sozialversicherungsagenturen (Uvis) und die kommunalen Sozialdienste (GSDs) realisieren gegenwärtig "one-stop-shops für Arbeit und Einkommen". Das Hauptziel bei der Errichtung der Zentren für Arbeit und Einkommen (CWIs) ist die möglichst rasche und gute Reintegration von Arbeitsuchenden in Beschäftigung.

Die (Wieder-)Eingliederung in Beschäftigung erfordert eine adäquate Kooperation zwischen kommunalen Sozialdiensten, Arbeitsämtern und Sozialversicherungsagenturen. Die drei Beteiligten arbeiten auf der Grundlage gemeinsamer Prinzipien und einer klaren Aufteilung ihrer Verantwortlichkeiten eng zusammen. Es geht um wirksame Dienstleistungen für die Kunden. Die ausführenden Institutionen sind bereits vom Gesetzgeber zur Zusammenarbeit verpflichtet, was jedoch als noch nicht ausreichend beurteilt wurde. Die Regierung förderte deshalb die Inhalte und die Organisation lokaler Zusammenarbeit auf Basis des bottom up-Prinzips. Dies gewährleistet die beste Garantie für die Verknüpfung von Basis- und Verwaltungsinstitutionen.

Der bottom up-Ansatz entläßt die Regierung nicht aus ihrer Verantwortung für die Vorbedingungen der Kooperation bei Arbeit und Einkommen:

  • - Die Sozialversicherungsagenturen müssen auf der Grundlage administrativer Vereinbarungen über die Koordination der Arbeitsprozesse, über die Aufgabenteilung und über die Anzahl der Entwicklungspläne und Vermittlungen landesweit kooperieren.
  • - Die drei Beteiligten gewährleisten eine gemeinsame - administrative - Erfassung der Kunden. Die Kooperationsnetzwerke müssen ein gemeinsames "Kundenbüro" und ein automatisiertes Kundenbeobachtungssystem (CVCS) entwickeln.
  • - Die Beurteilung der Klienten (d.h. "Globaleinteilung" und "qualifizierende Aufnahme"), durch die festgelegt wird, ob eine Anspruchsberechtigung für Unterstützungspläne besteht, hat im Prinzip ebenfalls in einer einzigen Einrichtung zu erfolgen.

    Solche Zentren für Arbeit und Einkommen, in denen die Kommunen, Arbeitsämter und Sozialversicherungsagenturen zusammenarbeiten, werden gegenwärtig im gesamten Land eingerichtet. Ende 1998 waren bereits 179 Vereinbarungen zur Zusammenarbeit der SWI-Partner auf regionaler Ebene abgeschlossen worden, die 214 CWIs umfassen. Es wird erwartet, daß Ende 2000 alle 214 CWIs in Betrieb sind. Im Oktober 1998 arbeiteten schon 53 CWIs, in denen (obligatorische) Basisdienstleistungen, wie "administrative Aufnahme", "Globaleinteilung", "qualifizierende Aufnahme" etc. von der Arbvo abgedeckt werden. Dort, wo die CWIs in Vorbereitung sind, werden die Basisdienstleistungen noch durch die Arbvo-Arbeitsämter erbracht.

    Jeder, der einen Arbeitsplatz sucht oder Sozialleistungen in Anspruch nehmen will, muß sich künftig an ein CWI wenden. In den Zentren wird zunächst geprüft, ob es für den Antragsteller eine passende Beschäftigung gibt; erst danach kann er Unterstützung beantragen.

    Daten des Antragstellers werden einmalig in den Zentren für Arbeit und Einkommen registriert und finden im folgenden im Eingliederungsprozeß und - falls nötig - bei den Zahlungen von Sozialversicherungsleistungen Verwendung. In den CWI werden offene Stellen angeboten, und die Klienten können Basisberatung und Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz in Anspruch nehmen.

    In den CWI wird der sogenannte "Abstand zum Arbeitsmarkt" (d.h. die Beschäftigungsfähigkeit) für jeden Kunden mittels der einheitlichen Anwendung des Instruments zur Klassifikation von Arbeitsuchenden (JCI) festgelegt. Zu einem späteren Zeitpunkt kann die differenziertere "qualifizierende Aufnahme" erfolgen. Seit Januar 1999 wird in allen Regionen des Landes eine einheitliche Anwendung des JCI realisiert. Im Juli 2000 soll auch die Methode zur "qualifizierenden Aufnahme" landesweit umgesetzt sein.

    Stellt sich heraus, daß der Arbeitsuchende nicht in der Lage ist, selbst einen Arbeitsplatz zu finden, wird im CWI analysiert welche speziellen Unterstützungsleistungen er benötigt, um wieder beschäftigungsfähig zu werden. Dies führt zu einem "individuellen Entwicklungsplan" (trajectplan). Gegenwärtig liegt das Monopol bei der Wiedereingliederung und Arbeitsvermittlung noch bei der staatlichen Arbeitsverwaltung, und die kommunalen Sozialdienste und Sozialversicherungsagenturen sind noch auf die von der Arbvo angebotenen Dienstleistungen angewiesen. Es steht jedoch in Aussicht, daß dieses Monopol aufgehoben wird und daß die Kommunen und Sozialversicherungsagenturen die für ihre Klienten benötigten Dienstleistungen auf einem Markt erwerben können (Suwi-Prozeß, siehe Kapitel I, 6.).


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