Die staatliche Arbeitsverwaltung
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1.3.2.1.Die staatliche Arbeitsverwaltung


Die regionale Staatliche Arbeitsverwaltung besteht neben den regionalen Dienststellen aus einem Netzwerk von über 200 Arbeitsämtern und 60 Berufsbildungszentren (CVVs). Dieses Netzwerk bietet seine Dienste in Übereinstimmung mit der regionalen und lokalen Situation an. Die Arbeitsämter sind das Kernstück der Staatlichen Arbeitsverwaltung. Sie offerieren ihre Dienstleistungen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Arbeitsämter verfügen über ein einheitliches, marktgerechtes Paket von Dienstleistungen, das folgende Schlüsselbereiche abdeckt: Vermittlung, Information und Beratung sowie die Verbesserung der Chancen für schwervermittelbare Arbeitsuchende.

Die Berufsbildungszentren bieten eine anerkannte, funktionsorientierte Ausbildung in vielen Berufen an, von administrativen bis hin zu technischen. Sie bilden Arbeitslose aus, die noch nicht vermittelbar sind, um ihnen die Möglichkeit zu schaffen, einen Arbeitsplatz zu finden. Arbeitgeber können die Einrichtungen ebenfalls für Umschulungen ihrer Beschäftigten nutzen. Charakteristisch für diese Bildungsmaßnahmen ist, daß die Teilnehmer jederzeit und auf jedem Niveau einsteigen können. Die angebotenen Ausbildungslehrgänge sind auf die Erfordernisse des regionalen Arbeitsmarktes ausgerichtet.

Seit dem 1. Januar 1998 stehen die Beziehungen zwischen den Arbeitsämtern und den Berufsbildungszentren auf einer geschäftsmäßigeren Grundlage, insofern als die Arbeitsämter Schulungen bei den Berufsbildungszentren einkaufen. Die Kriterien für einen Kauf sind Preis, Qualität und Dauer der Ausbildungsmaßnahmen.


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