Ziele und Aufgaben
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1.2.1.Ziele und Aufgaben


Das Ministerium für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung fördert die Teilnahme an bezahlter und qualitativ guter Arbeit und ist bemüht, unverschuldete Arbeitslosigkeit zu verhindern. Für unverschuldet arbeitslose Personen (einschließlich Altersrentner) garantiert das Ministerium ein Grundeinkommen. Bei der Durchsetzung seiner beiden Hauptziele legt das SZW die Priorität auf die Förderung der Beschäftigung ("Arbeit vor Einkommen"). Gemeinsame Bemühungen verschiedener Politikbereiche werden für unverzichtbar gehalten, um die "Arbeitsmarkt- und Sozialversicherungspolitik zu aktivieren". Die Hauptaufgaben des SZW liegen in den Bereichen Beschäftigung, Arbeitsmarkt, Beziehungen zwischen den Sozialpartnern, Einkommen und Sozialversicherung sowie Arbeitsbedingungen. Außerdem ist es Aufgabe des SZW, Maßnahmen zur Frauenemanzipation zu koordinieren.

Die Förderung von Erwerbsbeteiligung und Beschäftigung ist seit Anfang der neunziger Jahre ein vorrangiges Anliegen des SZW. Die gegenwärtige Philosophie des Ministeriums lautet: "Arbeit, Arbeit, Arbeit!" Alle politischen Aspekte des "Arbeits- und Einkommenssystems" (von allgemeinen Arbeitsbedingungen bis hin zu den Mechanismen der Arbeitsverteilung)sind entsprechend ausgerichtet.

Die erste Purple coalition unter Premierminister W. Kok (1994-1998) zielte darauf ab, die Zahl der Arbeitsplätze zu erhöhen und die Arbeitslosigkeit wie auch die arbeitsmarktrelevante Inaktivität zu verringern, insbesondere bei gering qualifizierten und niedrig bezahlten Arbeitnehmern. Das zweite Kok-Kabinett (1998 bis heute) verfolgt die gleiche Richtung. In seiner Regierungserklärung von 1998 unterstrich es, daß die zentralen Ziele der ersten Purple coalition (wie z.B. Schaffung vieler Arbeitsplätze und Neuausrichtung des Wohlfahrtsstaats) zu großen Teilen erreicht werden konnten. Nichtsdestotrotz wird festgestellt, daß noch ernsthafte gesellschaftliche Unzulänglichkeiten bestehen, sowohl in finanzieller und wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht. Wie auch ihr Vorgänger konzentriert sich die gegenwärtige Regierung auf das notwendige Anwachsen der Beschäftigung, wirtschaftliche Innovation, Investitionen in die Umwelt und Versorgung gesellschaftlicher Risikogruppen. Diese Ziele fließen im sogenannten "Poldermodell" zusammen.

Die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik basiert auf den folgenden Hauptzielsetzungen:

  • - die Stärkung der Wirtschaft mit Hilfe der Haushaltspolitik, der Kostensenkung und der Strukturpolitik;
  • - eine moderate Entwicklung der Lohnkosten und die Senkung der Steuer- und Sozialversicherungslasten auf Beschäftigung;
  • - Schaffung eines neuen Gleichgewichtes von Flexibilität und Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt (Flexicurity);
  • - Modernisierung des Beschäftigungssystems (d.h. Vergrößerung der Möglichkeiten, Arbeit und andere Lebensbereiche zu vereinbaren);
  • - die Möglichkeiten der Teilnahme an Aus- und Weiterbildung zu verbessern und zu intensivieren;
  • - die Schaffung von Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose;
  • - die Aktivierung von Sozialleistungsbeziehern hinsichtlich der Arbeitsuche;
  • - die Regulierung der Anzahl der Sozialleistungsbezieher und die aktivierende Umsetzung der Sozialversicherungs- und Arbeitsmarktprogramme.

    Bezogen auf Fragen der Einkommenssicherheit (Sozialversicherung und Gewährung von Sozialhilfe) wurden in den letzten Jahren viele Reformen durchgeführt, und es hat sich ein neues Gleichgewicht in der Teilung der Verantwortlichkeiten zwischen Staat (auf zentraler und regionaler Ebene), Beschäftigten, Unternehmen und Sozialpartnern herausgebildet. Nichtsdestotrotz bleibt es eine wichtige Aufgabe des SZW, ein gesellschaftliches Mindesteinkommen sowohl für Personen, die aus verschiedensten Gründen unfreiwillig arbeitslos wurden, als auch für ältere Menschen (mindestens 64 Jahre alt) zu garantieren.

    Die Hervorhebung eines garantierten Mindesteinkommens ist eine charakteristische Erscheinung besonders der neunziger Jahre. Jahrzehntelang bestand das politische Ziel darin, ein staatliches Sozialversicherungssystem zu schaffen, das höchste Absicherung vor jeglichem Einkommensverlust bietet. Dies schien im Rahmen der "Vollbeschäftigung" angemessen und erreichbar. Seit Ende der achtziger Jahre wurden die Beihilfebedingungen im Rahmen der Gesetzgebung zur Sozialversicherung im Falle von Krankheit, Behinderung und Arbeitslosigkeit erheblich eingeschränkt. Es fällt immer mehr in die Verantwortung des einzelnen Arbeitnehmers, der Arbeitgeber und/oder der Sozialpartner, die Lücke zwischen dem garantierten Mindesteinkommen und dem zuletzt verdienten Einkommen zu schließen.


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