Der Minister für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung wird von zwei Staatssekretären unterstützt, von denen einer traditionell für das System der Sozialversicherungen, Sozialhilfevereinbarungen und Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zuständig ist.
Der Generalsekretär, der stellvertretende Generalsekretär und die Generaldirektoren bilden die Leitung des Ministeriums. Zusammen mit der politischen Führung beschäftigen sie sich mit den "Grundzügen der Politik" und "strategischen Fragen". Außer der besonderen Verantwortlichkeit des Generalsekretärs für die Koordinierung und Abstimmung der Grundzüge der Politik als auch der ministeriellen Verantwortung sind der Generalsekretär und sein Stellvertreter sowie die drei Generaldirektoren für eine Reihe von Abteilungen verantwortlich (z.B. einen Geschäftsbereich). Grundsätzlich besteht jeder Geschäftsbereich aus verschiedenen (höchstens vier) Abteilungsarten.
Das Ministerium besteht aus einer Vielzahl von funktionalen Direktoraten, etwa "Politik-Direktorate", "Facetten-Direktorate" oder "Hilfs-Direktorate". Zusätzlich wurde ein "Aufsichts-Direktorat" eingerichtet. Eng damit verbunden ist eine Arbeitsaufsichtsbehörde zur operationalen Überwachung der gesamten Sozialgesetzgebung. Schließlich sollen auch die "sonstigen Bereiche" nicht unerwähnt bleiben, zu denen eine spezielle Abteilung "für die Koordinierung der Politik für die Gleichberechtigung der Frauen (DCE, die die entsprechenden Maßnahmen aller Ministerien umfaßt), das Prozeßmanagement "Kooperation Arbeit und Einkommen" (SWI) sowie die Abteilung "Umsetzung der europäischen Subventionsinstrumente" (BUESI) gehören. Alle Direktorate sind einander gleichgestellt. Die Politik-Direktorate (Säulen) sind mittels einer Matrixstruktur mit den anderen Direktoraten (Reihen) verknüpft. Jedes Mitglied der Leitung des Ministeriums ist direkt für eine Anzahl von SZW-Direktoraten verantwortlich.
Die Aufgabe der "Politik-Direktorate" besteht in der Beratung der politischen Führung des Landes. Diese Direktorate arbeiten Politikrichtlinien aus, entwerfen Instrumente zu deren Umsetzung und befassen sich mit ihrer operationalen Instandhaltung. Sie stehen auch Institutionen beratend zur Seite, die mit der Verwaltung dieser Politikinstrumente betraut sind. Darüber hinaus entwickeln sie Maßnahmen zur Verhütung und Verfolgung von Betrug, Mißbrauch und zweckentfremdeter Verwendung.
Das "Direktorat für Arbeitsmarktpolitik" (AM) ist die zentrale ministerielle Einheit für aktive Arbeitsmarktpolitik. Dieses Direktorat ist für die Entwicklung der Arbeitsmarktpolitik zuständig sowie für die Entwicklung eines Arbeitsmarktes, in dem sich die Nachfrage nach Arbeit günstig entwickelt, soviel Menschen wie möglich eine Beschäftigung finden und offene Stellen besetzt werden können. Zu seinen Aufgaben gehören:
Von Bedeutung für die Arbeitsmarktpolitik sind weiterhin die Aktivitäten des Politik-Direktorats der "Allgemeinen sozioökonomischen Angelegenheiten" (ASEA). Dieses Direktorat ist unter anderem für das Wachstum der Beschäftigtenzahl mittels der Herstellung eines günstigen sozioökonomischen Klimas verantwortlich. Hier sind verschiedene Punkte von Bedeutung:
Andere "Politik-Direktorate" befassen sich mit Themen wie:
"Facetten-Direktorate" üben spezielle Funktionen aus, um die Qualität der vom Minister, von den Staatssekretären, von der allgemeinen Leitung und den Politik- und Aufsichts-Direktoraten geleisteten Arbeit zu erleichtern und zu verbessern. Dazu gehören folgende Aufgaben: juristische Fachfragen, Forschung und Analyse (quantitativer Daten), internationale Angelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit, Bibliothek und Dokumentation.
"Hilfsdirektorate" sind für die Finanzverwaltung, Buchhaltung, Organisations- und Personalfragen, Unterstützung bei der Geschäftsführung (für die administrative und politische Leitung), allgemeine Angelegenheiten (z.B. Pflege des Archivs, Druckdienste usw.) zuständig.
Das "Aufsichts-Direktorat" hat die Aufgabe, eine (second line) Aufsichtspolitik als integralen Bestandteil des umfassenden Regierungsmodells des SZW zu gestalten. Außerdem beaufsichtigt es die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der sozialen Angelegenheiten und der Beschäftigungspolitik seitens der Kommunen und der autonomen Verwaltungseinheiten (z.B. die Körperschaften des Sozialversicherungswesens und die Staatliche Arbeitsverwaltung).
Die Arbeitsaufsichtsbehörde befaßt sich nicht nur mit (first line) Aufsichtspflichten, um die gültige Gesetzgebung durchzusetzen, sondern ist darüber hinaus auch eine Informationsquelle für das Ministerium und die Öffentlichkeit. Sie erarbeitet z.B. Berichte über die Entwicklung von Tarifvereinbarungen. Darüber hinaus trägt sie zur Koordinierung und Kooperation zwischen verschiedenen administrativen Bereichen auf Betriebsebene bei.
Die Abteilung für Programmunterstützung (BPO) berät die administrative und politische Führung bei der Einführung von Programmen zur Entwicklung neuer Maßnahmen und stellt logistische und administrative Unterstützung für diese Programme zur Verfügung, was verglichen mit der Politikentwicklung innerhalb der "Politik-Direktorate" größeren Spielraum für die Erkundung von Problemen und mögliche Lösungen bietet. Darüber hinaus koordiniert die BPO auch die Aktivitäten zum Sozial-Memorandum, dem integrierten Jahresbericht des SZW zu den Politikplänen.
Das Prozeßmanagement SWI ist eine Übergangseinrichtung, die hauptsächlich mit der Verantwortung für die Förderung von Fortschritten hinsichtlich der Entwicklung der "Kooperation Arbeit und Einkommen" (SWI) betraut ist. Die SWI soll so viele Personen wie möglich in Beschäftigung bringen, auf der Basis einer kundenfreundlichen, effizienten und effektiven Schnittstelle zum Arbeitsmarkt und - wenn notwendig - zu Sozialversicherungsleistungen. Das Prozeßmanagement soll die Kooperation zwischen den beteiligten ausführenden Organen initiieren und koordinieren und die politische Führung im Hinblick auf SWI-Angelegenheiten beraten (siehe Kapitel I, 6. und 7.).
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